Weg frei für Zuwanderer mit Berufsausbildung – Seit 1. Juli ist die neue Beschäftigungsverordnung in Kraft

Seit 1. Juli ist die neue Beschäftigungsverordnung in Kraft. Nun steht auch die Liste der Berufe fest, in denen Absolventen von Ausbildungsberufen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Nach der „Blauen Karte EU“ für Hochqualifizierte, der verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und leichteren Einstiegschancen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten ist dies ein weiterer wichtiger Schritt, um Beschäftigten aus Drittstaaten den unkomplizierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und mit qualifizierter Zuwanderung den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen: Um den Wohlstand in Deutschland langfristig zu sichern, brauchen wir auch qualifizierte Zuwanderung. Engpässe bei Fachkräften gibt es aber nicht nur bei Akademikern, sondern auch im Mittelbau des Arbeitsmarkts. Die jetzt feststehende Positivliste mit Ausbildungsberufen zeigt, dass Betriebe in etlichen Branchen händeringend nach qualifizierten Kräften suchen – nicht nur nach Ingenieuren, sondern auch nach Facharbeitern. Die Positivliste erleichtert es den Betrieben, ihren Bedarf schnell und sicher zu decken. Das hilft Unternehmen, wettbewerbsfähig zu sein und so auch Arbeitsplätze für Jobsuchende in Deutschland zu schaffen.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler: Dank der nun vorliegenden Positivliste kann die neue Beschäftigungsverordnung ihre volle Wirksamkeit entfalten. Mit der Öffnung unseres Arbeitsmarktes für beruflich qualifizierte Menschen aus nichteuropäischen Ländern haben wir einen wichtigen Meilenstein bei der Fachkräftesicherung erreicht. Die Veröffentlichung der Liste mit den Mangelberufen ist in vielfacher Hinsicht ein Schritt nach vorn. Zum einen ist sie ein starkes Willkommenssignal für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland. Zum anderen ist sie auch ein klares Zeichen an Wirtschaft und Beschäftigte, dass die Bundesregierung die Weichen für nachhaltiges Wachstum und zusätzliche Arbeitsplätze stellt.

Voraussetzungen für die Zulassung der Fachkräfte sind, dass

  • ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einer deutschen Ausbildung gleichwertig sind und
  • in dem Beruf ein Engpass besteht, also auf dem deutschen Arbeitsmarkt freie Arbeitskräfte mit einer bestimmten Ausbildung fehlen.

Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt die Engpassberufe und erstellt die Positivliste, die regelmäßig an die Arbeitsmarktentwicklung angepasst wird. Zustimmungen zur Beschäftigung in diesen Berufen werden erteilt, wenn die Arbeitsbedingungen der angebotenen Stellen nicht ungünstiger sind als die vergleichbarer inländischer Beschäftigter.

Die Bundesagentur für Arbeit hat unter Berücksichtigung ihrer halbjährlichen Engpassanalyse nun die in der Anlage (pdf-Dokument) aufgelisteten Berufe in die Positivliste aufgenommen.

Bei den Pflegeberufen bleiben von der Zulassung Fachkräfte aus den Ländern ausgeschlossen, in denen nach den Feststellungen der WHO selbst ein Mangel an Gesundheitsfachkräften besteht.

Die Positivliste wird in jeweils aktueller Fassung auf der Homepage der Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) veröffentlicht: 

http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/ZAV-Nav.html

Stand: 22.07.2013

 

www.bmas.de