Die EU-Binnenmigration von Drittstaatsangehörigen, also von Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaats besitzen, hat seit 2006 kontinuierlich zugenommen. So wurden im Jahr 2006 insgesamt 6.026 Zuzüge von Drittstaatsangehörigen aus anderen EU-Staaten (d.h. ohne Island, Norwegen und die Schweiz) registriert, während die Zahl der Zuzüge im Jahr 2011 bereits 12.835 betrug.
Die meisten binnenmobilen Drittstaatsangehörigen in Deutschland waren in 2011 laut Meldestatistik Inder, Türken, Marokkaner, Ghanaer und US-Amerikaner. Die stärksten Zuwachsraten verzeichneten dabei ghanaische, bosnische und indische Staatsangehörige. Die Studie gibt insgesamt einen statistischen Überblick zum Umfang der Binnenmobilität von Drittstaatsangehörigen. Dabei wird herausgestellt, dass der überwiegende Anteil dieser Mobilität unter Nutzung nationaler Aufenthaltstitel stattfindet und nicht so sehr aufgrund von Aufenthaltstiteln, die auf dem gemeinsamen rechtlichen Besitzstand der EU beruhen und zur Förderung der Binnenmobilität geschaffen wurden.
Es werden die rechtlichen Grundlagen für die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen aufgezeigt und es wird darauf eingegangen, welche spezifischen Regelungen für den Zuzug aus dem EU-Ausland existieren. Des Weiteren werden die aufgrund der Daueraufenthaltsrichtlinie, der Forscherrichtlinie, der Hochqualifiziertenrichtlinie und der Studentenrichtlinie geschaffenen „EU“-Aufenthaltstitel bzw. -zwecke dargestellt. Daneben wird aber auch erläutert, inwiefern sich die nationalen Aufenthaltstitel zur Binnenmigration nutzen lassen.
Die Studie wurde von der deutschen EMN-Kontaktstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln kofinanziert.
Quelle: www.bamf.de