Das Finanzministerium vereinfachte für Auslandsgriechen das Verfahren für den Nachweis ihres dauerhaften Wohnsitzes im Ausland gegenüber dem Finanzamt in Griechenland.
Wie der Staatssekretär im Finanzministerium, Giorgos Mavraganis, nach einer Begegnung mit Vertretern der Auslandsgriechen bekannt gab, modifizierte das Ministerium erneut die Bestimmung über die steuerliche Bescheinigung des dauerhaften Auslandswohnsitzes.
Demnach liegt es fortan in der freien Entscheidung der im Ausland lebenden Griechen, gegenüber dem griechischen Finanzamt ihren dauerhaften Wohnsitz (Steuerwohnsitz) im Ausland nachzuweisen, indem sie wahlweise die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung oder ihren Steuerbescheid der ausländischen Steuerbehörde oder eine eigene Erklärung zusammen mit der Bescheinigung einer beliebigen staatlichen oder kommunalen ausländischen Behörde über ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland beibringen.
“Was Griechenland und die Steuerverwaltung interessiert, ist dass bescheinigt wird, dass ein Auslandsgrieche tatsächlich im Ausland wohnhaft ist, womit der griechische Staat für die Besteuerung nur der Einkommen zuständig ist, die sich in unserem Land ergeben“, erklärte Herr Mavraganis und ergänzte, den Auslandsgriechen sei es bereits mit der neuen Bestimmung, die im Rahmen des N. 4141/2013 ratifiziert wurde, leichter gemacht worden und es entstehe keinerlei Problem mit der griechischen Steuerverwaltung.
Quelle: Imerisia