Thüringen übernimmt Krankheitskosten syrischer Flüchtlinge

In Thüringen lebende Syrer müssen nicht mehr für Krankheitskosten ihrer Angehörigen aufkommen, die auf der Flucht aus dem Bürgerkriegsland im Freistaat Zuflucht suchen. Eine solche Verpflichtung als Bedingung für den Nachzug der Flüchtlinge überfordere viele im Land lebende Syrer finanziell, sagte Innenminister Jörg Geibert (CDU) heute im Landtag in Erfurt. Die Kosten im Krankheits- und Pflegefall würden deswegen künftig von den zuständigen Behörden übernommen.

Thüringen hatte sich kürzlich grundsätzlich bereiterklärt, mehr als jene 140 von 5.000 syrischen Flüchtlingen aufzunehmen, die nach Deutschland kommen dürfen und aufgrund eines Länderschlüssels im Bundesgebiet verteilt untergebracht werden sollen.  In einem gemeinsamen Antrag hatten Grüne und Linke gefordert, darauf zu verzichten, dass hier lebende Syrer für den Lebensunterhalt ihrer flüchtenden Angehörigen finanziell einstehen müssen. Die Grünen-Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich rechnete vor, dass ein Ehepaar mit zwei Kindern, das den Großeltern den Nachzug in den Freistaat ermöglichen wolle, wegen dieser Verpflichtung ein monatliches Netto­Einkommen von mindestens 3.440 Euro nachweisen müsse.

Da es sich bei den hiesigen Syrern häufig selbst um Flüchtlinge handele, verhindere diese Unterhaltspflicht de facto die Aufnahme solcher Bürgerkriegsflüchtlinge. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt, die FDP enthielt sich.

Die Linken-Abgeordnete Sabine Berninger warf der CDU-Abgeordneten Gudrun Holbe in der Debatte um den Antrag rassistische Aussagen vor. „Was Sie gerade vom Stapel gelassen haben, war blanker Rassismus“, sagte Berninger. Holbe habe sich wie „eine Brandstifterin“ geäußert.

Die CDU-Politikerin hatte argumentiert, einen Verzicht auf eine solche Verpflichtungserklärung könnten sich die öffentlichen Kassen im Land nicht leisten. Vor allem die Kommunen drohten damit überfordert zu werden. Zudem hatte sie darauf verwiesen, dass Flüchtlinge sobald wie möglich auch wieder in ihre Heimatländer zurückkehren müssten, wenn der Grund für ihr Asyl entfallen sei. Zwölf Jahre nach dem Ende des Bürgerkrieges im Libanon lebten aber noch immer libanesische Flüchtlinge in Deutschland.

Quelle: www.aerzteblatt.de  / © dpa/aerzteblatt.de

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