Studie zu Minijobs: „Jeder zweite Minijobber verdient unter 8,50 Euro!“

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider hat in Berlin neueste Daten zu den Arbeitsbedingungen von Minijobbern und Minijobberinnen vorgelegt (18.03.2013).

 Für die „Studie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse“, die durch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung durchgeführt wurde, sind aus dem Datenbestand der nordrhein-westfälischen Rentenversicherungsträger insgesamt 25.000 Beschäftigte in Minijobs und 10.000 Arbeitgeber mit Minijobs angeschrieben worden. Rund 3.200 beteiligten sich an der Befragung „Dies ist in dieser Form das erste Mal, dass Arbeitgeber und Beschäftigte umfassend befragt wurden. Die Daten lassen Rückschlüsse für NRW und darüber hinaus auch auf den Bund zu“, so Schneider bei der Präsentation der Zahlen.

„Wichtig ist mir festzustellen: Wir wollen die Minijobs nicht abschaffen. Aber wir wollen sie neu regulieren.“ Denn die Ergebnisse der Studie seien zum Teil erschreckend: „Obwohl Minijobberinnen und Minijobber arbeitsrechtlich allen anderen Beschäftigten gleichgestellt sind, werden sie von einer Vielzahl von Arbeitgebern als billige Arbeitskräfte zweiter Klasse behandelt“, so der NRW-Minister.

„50 Prozent der befragten Beschäftigten verdienen zum Teil noch deutlich unter dem von uns geforderten Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Auch liegen gravierende Verstöße bei der Gewährung gesetzlicher Leistungen vor.“ Mehr als 65 Prozent der Minijobber hätten noch nie den ihnen gesetzlich zustehenden bezahlten Urlaub genommen. 41 Prozent wird der bezahlte Urlaub generell verwehrt. Selbst die Arbeitgeber geben in der Befragung zu, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen nicht zu gestatten. So sagen 30 Prozent von ihnen, dass sie keinen Urlaub gewähren, 40 Prozent der Arbeitgeber zahlen kein Entgelt, wenn der Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, 39 Prozent gewähren keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Hier bestünde dringender Handlungsbedarf.

Die NRW-Landesregierung setze sich für gute und faire Arbeitsbedingungen ein, auch bundesweit. In diesem Zusammenhang erinnerte Minister Schneider an die jüngste Bundesratsinitiative für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, die Nordrhein-Westfalen unter anderem mit Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eingebracht hat. „Der Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro muss auch bei Minijobs gelten“, stellte Schneider klar. Dafür werde sich NRW im Bund stark machen. Auch die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards müsse stärker in den Fokus: „Die NRW-Landesregierung fordert, dass die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen stärker kontrolliert wird. Wer geringfügig Beschäftigten gesetzliche Leistungen vorenthält, darf nicht davon profitieren. Das heißt: Wir brauchen stärkere Sanktionen, damit arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen durchgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für ungeschützte Arbeitsverhältnisse und damit auch für Minijobs“, so Schneider heute in Berlin. Nordrhein-Westfalen werde sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative einsetzen, die auch den gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro beinhalten werde.

Bundesweit gibt es rund sieben Millionen geringfügig Beschäftigte; in NRW 1,7 Millionen. Wegen der insgesamt wachsenden Anzahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse hat der NRW-Minister die Initiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“ gestartet. Ziel der NRW-Initiative ist: eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter und die Umwandlung möglichst vieler Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, die faire Gestaltung von Leih- und Zeitarbeit und die Sicherung auskömmlicher Löhne.

Quelle: www.nrw.de   www.mais.nrw.de

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