Das Bündnis Köln stellt sich quer nimmt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, die Beschwerde der Polizei gegen das Verwaltungsgerichtsurteil abzuweisen, das der HOGESA am nächsten Sonntag in Köln eine Standkundgebung genehmigt, mit Unverständnis zur Kenntnis.
Ihre Beschwerde gegen das Verwaltungsgerichtsurteil hatte die Polizei damit begründet, dass mit ähnlichen Gewaltausbrüchen wie vor einem Jahr zu rechnen sein wird.
Wir sehen mit Entsetzen die zunehmende Gewaltbereitschaft und bedauern, dass das Gericht diese Entscheidung getroffen hat.
Die Versammlungsfreiheit und die freie Meinungsäußerung sind auch für uns ein Hohes Gut, dass es zu beachten und zu verteidigen gilt. Es endet aber dort, wo Volksverhetzung und Gewalt unser demokratisches Gemeinwesen und die Grundlagen unserer Verfassung bedrohen.
Köln stellt sich quer fordert daher dazu auf, alle weiteren rechtlichen Möglichkeiten für ein HOGESA Verbot auszuloten.
Unabhängig davon, ob die HOGESA verboten wird, muss von Köln, auch mit Blick auf das rechtsradikal motivierte Attentat auf Henriette Reker, wieder ein starkes Signal ausgehen:
Gegen rechte Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Rassismus.
Pressekontakt : Brigitta von Bülow 017622159725
Für das Bündnis Köln stellt sich quer
Andreas Kossiski, DGB Köln
Quelle: www.koeln-bonn.dgb.de