Sozialhilfe 2012: 1,3 Millionen Menschen erhielten besondere Leistungen

WIESBADEN – Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland rund 1,3 Millionen Personen besondere Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gab der Staat im Jahr 2012 netto rund 18,1 Milliarden Euro für diese Leistungen aus. Dies waren 76 % der gesamten Nettoausgaben für Sozialhilfe in Höhe von 24,0 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Zahl der Empfänger besonderer Leistungen um 3,6 % und die diesbezüglichen Nettoausgaben um 5,1 %. 

Wie in den Vorjahren waren 2012 die am häufigsten in Anspruch genommenen Leistungsarten die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit rund 821 000 Empfängern und die Hilfe zur Pflege mit rund 439 000 Leistungsbeziehern

Methodischer Hinweis:

Zu den besonderen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII zählen die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel), die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel), die Hilfe zur Pflege (7. Kapitel), die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel) und die Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel). 

Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerzahlen im Berichtsjahr. Nachgewiesen werden alle Personen, die während des jeweiligen Berichtsjahrs mindestens einmal besondere Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII erhalten haben. Bei einer Unterbrechung der Hilfe um mehr als acht Wochen ist der Fall abzuschließen. Mehrfachzählungen sind möglich, wenn derselbe Hilfeempfänger nach einer solchen Unterbrechung wiederum eine Leistung erhält und folglich erneut erfasst wird. Daneben werden auch Angaben zum 31.12. des Berichtsjahrs erhoben. Die Stichtagszahlen sind somit kleiner als die auf das gesamte Kalenderjahr bezogenen Daten. Am 31.12.2012 bezogen in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 1,0 Millionen Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. 

www.destatis.de