Auch in diesem Jahr werden zu Silvester tausende Menschen in der Kölner Innenstadt erwartet. Sehr viele Feiernde werden sich wieder auf den Rheinbrücken und am Rheinufer aufhalten, um einen möglichst freien Blick zu haben.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass damit auch besondere Anforderungen an die Arbeit der Feuerwehr im Rahmen von Feuer- und Rettungseinsätzen verbunden sind. Die Arbeit des Ordnungsamtes fokussiert sich immer mehr auf die Präsenz in sicherheitsrelevanten öffentlichen Bereichen, um dort präventiv und im Bedarfsfall auch durch Sperrmaßnahmen eingreifen zu können. In der Menschenmenge entstehen zusätzliche Gefahren für Leib und Leben durch Feuerwerkskörper, die auf engstem Raum abgeschossen werden. Außerdem steigt das Risiko von Verkehrsgefährdungen, Behinderungen und starken Verunreinigungen.
Stadt Köln, Polizei Köln, Bundespolizei, Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) und Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) treffen in einer Ordnungspartnerschaft darum erneut Vorkehrungen, um die Gefährdungen so gering wie möglich zu halten. Das erfolgreiche Konzept der Vorjahre wird dabei wieder zum Einsatz kommen. Dazu gehören Sperrungen im Interesse der Menschen, die auf und an den Brücken auf engstem Raum dichtgedrängt feiern.
Betroffen von Sperrungen sind insbesondere die Zoobrücke, die Hohenzollernbrücke, die Deutzer Brücke und die Severinsbrücke. Die Rheinbrücken werden zeitlich abgestuft und in unterschiedlichem Umfang (Fußgänger-, Rad-, Bahn- und Kfz-Verkehr) gesperrt. Die Sperrpunkte werden überwiegend mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Behörden besetzt. Sie stellen sicher, dass die Sperrungen eingehalten und zeitnah wieder aufgehoben werden. Sofern die Absperranweisungen missachtet werden, wird gegen Störer konsequent vorgegangen.
In diesem Zusammenhang fordern Polizei und Feuerwehr, mit Silvesterböllern und Raketen vernünftig und rücksichtsvoll umzugehen.
Die Kölner Polizei weist darauf hin, dass in der Zeit vom 31. Dezember 2015, 20 Uhr, bis 1. Januar 2016, 6 Uhr, der nachfolgend genannte Bereich als so genannte „Waffenverbotszone“ gilt: Beide Uferseiten des Rheins zwischen dem nördlichen Gehweg der Hohenzollernbrücke und dem südlichen Gehweg der Deutzer Brücke einschließlich Heinrich-Böll-Platz, Frankenwerft und Fischmarkt sowie alle Brückenrampen von Hohenzollernbrücke und Deutzer Brücke. Das Verbot umfasst alle Arten von Schusswaffen, beispielsweise auch Signalpistolen, alle Arten von Messern sowie bestimmte Gegenstände, auch wenn sie der Selbstverteidigung dienen sollen, wie etwa Reizstoffsprühgeräte und Elektroimpulsgeräte. Zuwiderhandlungen stellen Straftaten nach dem Waffengesetz dar.
Für die Brücken gelten folgende Sperrungen:
Zoobrücke:
Die Südseite der Zoobrücke wird ab etwa 21 Uhr für Radfahrer und Fußgänger gesperrt. Die Fahrbahnen bleiben in beide Richtungen offen. In der Vergangenheit war es immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen, da Autofahrerinnen und Autofahrer mitten auf der Brücke angehalten hatten, um das Feuerwerk zu betrachten. Hierdurch wurde auch der Einsatz von Rettungsfahrzeugen stark behindert. Zur Sicherstellung des Verkehrsflusses werden Abschleppwagen positioniert, um behindernde Fahrzeuge kurzfristig abschleppen zu können. Kräfte des Ordnungsamtes und der Polizei werden dies vor Ort überwachen.
Hohenzollernbrücke:
Die Fahrrad- und Gehwege werden solange wie möglich offen gehalten. Sperrgitter stehen allerdings an allen Zugangsbereichen bereit und werden von Ordnungsamt und Polizei aufgestellt, wenn es zu voll wird oder dichtes Gedränge herrscht. Auf das Mitführen von Fahrrädern und Kinderwagen auf der Brücke sollte im eigenen Sicherheitsinteresse verzichtet werden.
Rheinboulevard/Freitreppe:
Durch die noch bestehenden Baustellen in vielen Bereichen kann für den Rheinboulevard aus Gründen der Sicherheit keine Nutzungsfreigabe an Silvester ausgesprochen werden. Die Freitreppe wird am 31. Dezember 2015 um 15 Uhr geschlossen und anschließend bewacht. Der Bereich wird am Neujahrsmorgen voraussichtlich um 8 Uhr wieder geöffnet.
Deutzer Brücke:
Die Deutzer Brücke ist bei den Feiernden besonders beliebt. Sie wird aus Sicherheitsgründen wieder gegen 22.30 Uhr in beide Richtungen für Kraftfahrzeuge gesperrt. Auch die KVB werden den Betrieb ihrer Bahnen auf der Deutzer Brücke zwischen 22.30 Uhr und 1.30 Uhr einstellen. Erfahrungsgemäß besteht bereits zu diesem frühen Zeitpunkt ein so großer Publikumsandrang, dass Personen durch den Auto- und Bahnverkehr stark gefährdet würden. Die Fahrbahnen der Deutzer Brücke werden unmittelbar nach Beendigung der Reinigungsarbeiten durch die AWB wieder freigegeben. Vereinzelt kann es während der Reinigung zu Behinderungen für Fußgänger und Radfahrer kommen.
Severinsbrücke:
Auf der Severinsbrücke waren in den Vorjahren immer wieder gefährliche Situationen entstanden, weil Personen Fahrbahn und Gleise überquerten. Dies hatte außerplanmäßige Vollsperrungen der Brücke für den Kfz- und Bahnverkehr zur Folge. Um dies zu verhindern, wird – wie in den letzten Jahren – der Fuß- und Radweg auf der südlichen Seite (stadtauswärts) ab 22.30 Uhr gesperrt. Die Fahrbahnen auf dieser Seite bleiben für den Kfz-Verkehr offen. Auf der nördlichen Seite (stadteinwärts) werden die Fahrbahnen ab 22.30 Uhr gesperrt und stehen den Feiernden somit komplett zur Verfügung. Die Sperrungen werden unmittelbar nach Beendigung der Reinigungsarbeiten durch die AWB aufgehoben. Auch hier kann es während der Reinigung zu Behinderungen für Fußgänger und Radfahrer kommen.
Südbrücke:
Die Eisenbahnbrücke wird für den Fußgänger- und Fahrradverkehr nutzbar bleiben. Erfahrungsgemäß ist auch hier zwischen 23 Uhr und 0.30 Uhr mit großem Zuschauerandrang zu rechnen.
Über alle Sperrungen können sich Bürgerinnen und Bürger auf den städtischen Internetseiten informieren. Außerdem gibt die Verkehrsleitzentrale der Stadt Köln aktuelle Hinweise zu Sperrungen auf den Variotafeln bekannt, die an den großen Zufahrtsstraßen in Köln stehen.
Quelle: www.stadt-koeln.de