Patienten müssen ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr zehn Euro Praxisgebühr beim Arzt oder Zahnarzt bezahlen. Damit fällt für viele ein Ärgernis beim ersten Arztbesuch im Quartal weg. Der Bundestag hat der Abschaffung zugestimmt.
Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger damit um 1,8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Aber auch Ärzte und Zahnärzte sowie deren Mitarbeiter begrüßen diese Entscheidung. Für sie bedeutet das mehr Zeit für die Patienten und weniger Bürokratie. Die Mehrausgaben, die sich für die Krankenkassen ergeben, werden aus dem Gesundheitsfonds dauerhaft ausgeglichen.
Um dies auf den Weg zu bringen, hat das Bundeskabinett Formulierungshilfen für Änderungsanträge im Assistenzpflegebedarfsgesetz beschlossen. An dieses Gesetz wurde die Abschaffung der Praxisgebühr „angehängt“.
Der Bundestag hat die Abschaffung der Praxisgebühr einstimmig gebilligt. Jetzt steht noch die abschließende Beratung im Bundesrat an.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/11/2012-11-08%20Praxisgebuehr.html