Zahl der Erwerbstätigen stieg im Jahr 2015 auf 43 Millionen Personen

WIESBADEN – Im Jahresdurchschnitt 2015 waren rund 43,0 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Damit liegt die Zahl der Erwerbstätigen nach ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2015 um 324 000 Personen oder 0,8 % höher als im Vorjahr. Damit setzte sich der seit über 10 Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit fort, wenn auch die Zunahme im Jahr 2015 geringfügig niedriger ausfiel als im Jahr 2014 (+ 0,9 %). Insgesamt wird für die Zahl der Erwerbstätigen nunmehr der höchste Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte glichen negative demographische Effekte aus.

Nach vorläufigen Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung sank die Zahl der Erwerbslosen (nach international vergleichbarer Definition) im Jahresdurchschnitt 2015 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 140 000 Personen (– 6,7 %). Sie lag damit erstmals seit der Wiedervereinigung bei unter 2 Millionen Personen.

Die Zahl der aktiv am Arbeitsmarkt verfügbaren Erwerbspersonen, definiert als Summe von Erwerbstätigen und Erwerbslosen, erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 184 000 Personen (+ 0,4 %) auf 44,9 Millionen. Die Erwerbslosenquote, gemessen als Anteil der Erwerbslosen an der Zahl der Erwerbspersonen, sank bei Berechnung auf dieser Grundlage von 4,7 % auf 4,3 %. Damit liegt die Erwerbslosenquote in Deutschland bei knapp der Hälfte des EU-Durchschnittswertes. Deutschland war damit nach wie vor weniger von Erwerbslosigkeit betroffen als alle anderen EU-Mitgliedstaaten.

Von der anhaltend positiven Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt profitierten insbesondere die Arbeitnehmer. Die Zahl der Arbeitnehmer mit Wohnort in Deutschland wuchs im Jahresdurchschnitt 2015 um 421 000 Personen (+ 1,1 %) auf 38,7 Millionen. Dagegen sank die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger im selben Zeitraum um 97 000 Personen (– 2,2 %) auf 4,3 Millionen. Weiterlesen

Veröffentlicht unter News

Am 7. Januar 2016 Kölnerinnen und Kölner haben freien Eintritt in die städtischen Museen

Die Museen der Stadt Köln laden am Donnerstag, 7. Januar 2016, wieder zum KölnTag ein. Wie an jedem ersten Donnerstag im Monat haben alle Kunstinteressierten mit Wohnsitz in Köln kostenlosen Eintritt in die ständigen Sammlungen. Als Nachweis für den Wohnsitz kann auch der KölnPass dienen, den unter anderem viele der in Köln lebenden Flüchtlinge besitzen. So bietet sich ein gemeinsamer Besuch von Flüchtlingen mit ihren ehrenamtlichen Paten oder anderen Begleitern an.

Am KölnTag schließen die Museen erst um 22 Uhr. Für den Besuch der Sonderausstellungen gilt allerdings der reguläre Eintrittspreis. Mit Führungen und Veranstaltungen für alle Altersgruppen möchten die Häuser besonders jene ansprechen, die bisher eher selten den Weg ins Museum finden.

Museum für Ostasiatische Kunst:

15.30 Uhr – Alles über Mädchen und Tiger. Leiko Ikemura (Führung)

17.00 Uhr – Und das Leere ist die eigentliche Fülle (Führung)

Für alle Kölnerinnen und Kölner gilt der ermäßigte Eintritt (5,50 Euro) in die Sonderausstellung Leiko Ikemura!

Römisch-Germanisches Museum:

16.30 Uhr – Ägyptische Götter im römischen Köln (Führung) Weiterlesen

Veröffentlicht unter News

Das ändert sich 2016 im Gesundheitssystem

1. Das sogenannte Krankenhausstrukturgesetz führt laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu Mehreinnahmen für die Krankenhäuser in Höhe von rund 0,9 Milliarden Euro im Jahr 2016, rund 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2017, rund 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2018, rund 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2019 und rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2020. Das Gesetz sieht ein unter anderem ein Pflegestellen-Förderprogramm, Qualitätszu- und -abschläge und Notdienstpraxen an den Krankenhäusern vor, die sogenannten Portalpraxen.

2. Das zweite Pflegestärkungsgesetz setzt den neuen sogenannten Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die darin vorgesehenen fünf Pflegegrade sowie die neuen Leistungsbeträge.

3. Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung ist schon am 8. Dezember in Kraft getreten. Es fördert den flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung. Zugleich werden Information und Beratung verbessert, damit die Hilfsangebote besser bekannt werden.

4. Das sogenannte E-Health-Gesetz enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen sowie nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Sie sollen die Gesundheitsversorgung etwa durch einen Medikationsplan, Notfalldaten und telemedizinische Angebote verbessern.

5. Das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU soll in den nächsten Tagen noch abschließend in Bundestag und Bundesrat beraten werden. In Deutschland haben Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten künftig die Wahl zwischen der elektronischen Ausstellung eines europäischen Berufsausweises und dem herkömmlichen, papiergebundenen Anerkennungsverfahren. Dieser Ausweis ersetzt die Berufszulassung im europäischen Ausland zwar nicht, soll aber das Verfahren erleichtern. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die anderen EU-Länder außerdem künftig über Angehörige von Gesundheitsberufen unterrichten, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist. Weiterlesen

Veröffentlicht unter News

Flüchtlingshilfe: Gewerkschaften helfen

Wer vor Krieg, Gewalt und Verfolgung in Deutschland Schutz sucht, braucht solidarische Unterstützung. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften unterstützen Flüchtlinge auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit und rufen mit der Aktion „Gewerkschaften helfen“ zu Spenden auf. 

Viele Jugendliche, die als minderjährige unbegleitete Flüchtlinge kommen, sind traumatisiert. Oftmals benötigen sie sozialpädagogische oder psychologische Betreuung, bevor sie eine Ausbildung beginnen können. Aber auch bei der Berufsorientierung ist Unterstützung notwendig. Doch dafür fehlen bisher ausreichend öffentliche Mittel.

Für diese „Mentorendienste“ gibt es bislang keine oder zu wenige öffentliche Mittel. „Gewerkschaften helfen“ will diese Lücke schließen. Dazu nutzt der DGB lokale Netzwerke aus Jugendämtern, Sozialpädagogen, Psychologen und Beratern und Betrieben.

Unterstützung bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen

Viele Geflüchtete haben keine Dokumente, etwa Zeugnisse oder Diplome, weil sie auf der Flucht verloren gegangen sind. Die Kosten für die (Wieder-)Beschaffung sowie für Anerkennungsverfahren müssen die Betroffenen oftmals selbst tragen. „Gewerkschaften helfen“ unterstützt wir bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und Qualifikationen in Kooperation mit regionalen Beratungsstellen und anderen Institutionen.

Quelle: www.dgb.de

Veröffentlicht unter News

NRW-Polizei verstärkt Alkoholkontrollen an den Feiertagen

Während der kommenden Feiertage wird die NRW-Polizei die Alkohol- und Drogenkontrollen verstärken. „Alkohol und Drogen haben am Steuer nichts verloren“, erklärte Innenminister Ralf Jäger. Trotz des konsequenten Einschreitens gegen Promille- und Drogensünder gibt es immer noch Unbelehrbare: „Betrunkene und Menschen unter Drogeneinfluss sind hinter dem Steuer eine tödliche Gefahr. Sie riskieren das eigene Leben und das der Anderen“, sagte Innenminister Jäger. „Schon geringe Mengen Alkohol oder Drogen im Blut erhöhen das Unfallrisiko um ein Vielfaches. Deshalb zieht die Polizei uneinsichtige Fahrer konsequent aus dem Verkehr.“

Beim vergangenen Jahreswechsel wurden bei Verkehrsunfällen in NRW 83 Menschen verletzt. 33 Mal waren dabei Alkohol oder Drogen im Spiel. Die Einsatzkräfte überprüften 13.500 Fahrzeuge zwischen Silvester und Neujahr. Sie zogen 281 Fahrzeugführer wegen Alkohol- oder Drogenverstößen aus dem Verkehr, 92 Führerscheine wurden an Ort und Stelle eingezogen.

Alkohol und andere Rauschmittel beeinträchtigen das Reaktionsvermögen und verengen das Sehfeld bis hin zum Tunnelblick. Viele Autofahrer unterschätzen zudem die Nachwirkungen ihres Konsums. Nach einer feucht-fröhlichen Weihnachts- oder Silvesterfeier sind viele auch noch am Morgen danach fahruntüchtig. „Was man in wenigen Stunden zu sich genommen hat, baut unser Körper ungleich langsamer wieder ab. Da hilft auch keine heiße Dusche und kein starker Kaffee “, warnte Jäger.

Quelle: www.nrw.de

Veröffentlicht unter News