In der Diskussion um die Bewirtschaftung der Taxi-Stellplätze am Hauptbahnhof, am Deutzer Bahnhof und am Mülheimer Bahnhof hat es in den letzten Tagen einen Austausch zur Rechtssituation zwischen der Stadt Köln und der Deutschen Bahn AG gegeben.
Nach intensiver rechtlicher Prüfung der komplexen Gesamtproblematik hat die Stadt Köln die Deutsche Bahn AG dabei darauf hingewiesen, dass die Taxi-Flächen am Bahnhofsvorplatz, am Breslauer Platz und am Ottoplatz in Deutz unterschiedslos allen Taxiunternehmen zur Verfügung stehen, die die nötigen personenbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Einschränkung der Nutzung auf ein einzelnes Unternehmen ist demnach nicht möglich. Die derzeit geltende allgemeine Taxi-Beschilderung wird an diesen Stellplätzen deshalb nicht geändert. Weiterlesen