Die Stadt Köln will die Umsetzung des verbesserten Ordnungskonzeptes beschleunigen

Die Stadt Köln will das Konzept „Mehr Präsenz und Ahndung durch verstärkten Ordnungsdienst“ mit Zustimmung des Rates am 15. März 2016 schneller umsetzen, als dies noch im Rat am 23. Juni 2015 ursprünglich vorgesehen war.

Damit setzt die Stadt Köln ein deutliches Zeichen nach den Ereignissen der Silvesternacht rund um den Hauptbahnhof. Der Stadtdirektor Kahlen hat eine entsprechende Vorlage vorgelegt, die von der Oberbürgermeisterin Henriette Reker schlussgezeichnet und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung am 15. März 2016 zugeleitet ist.

Das ursprüngliche Konzept sah eine stufenweise Erhöhung des städtischen Ordnungsdienstes um insgesamt 100 Kräfte im Laufe von drei Jahren vor. Stadtdirektor Kahlen hatte im Januar 2014 die Initiative ergriffen und beim Ordnungsamt ein Konzept zur Verstärkung des Ordnungsdienstes mit mindestens 100 zusätzlichen Stellen in Auftrag gegeben. Dieses Konzept wurde im Juli 2014 vom Personal- und Organisationsamt positiv bewertet. Auch die CDU-Fraktion schloss sich mit einem Antrag im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen im September 2014 der personellen Verstärkung an. Dieser Antrag wurde dann zur weiteren Beratung in die Haushaltsplanberatung des Rates verwiesen und dem Rat am 23. Juni 2015 mit den dafür notwendigen Stellen vorgelegt.

Das jetzt entwickelte Beschleunigungspaket basiert auf diesem Konzept und sieht nach der geplanten Einstellung von 24 neuen Kräften plus elf zusätzlichen verwaltungsinternen Mitarbeitern zum 15. März 2016 die Freigabe von 60 weiteren Stellen in den nächsten Wochen und Monaten vor. Weiterlesen

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Perspektiven: Integration ist machbar

Rund 380 000 Menschen, die im vergangenen Jahr als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, stehen dem Arbeitsmarkt in diesem Jahr zusätzlich zur Verfügung. Das zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die meisten Experten sind sich einig: Der Arbeitsmarkt kann zusätzliche Arbeitskräfte verkraften. Im letzten Jahr sind 700 000 neue sozialversicherte Arbeitsplätze entstanden, und die BA zählt zurzeit 2,1 Millionen offene Stellen. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist optimistisch: Aus Sicht der IAB-ForscherInnen verläuft die Arbeitsmarktintegration der in Deutschland lebenden AusländerInnen weitgehend positiv, und dabei bezieht das IAB schon länger hier lebende Menschen aus anderen Ländern ebenso mit ein wie Flüchtlinge. Das IAB weist aber auch darauf hin, dass die Integration ein längerer Prozess ist. Erfolg und Geschwindigkeit hingen von Faktoren wie der Länge der Asylverfahren, der Sprachförderung, den Investitionen in Bildung oder der Aufnahmebereitschaft der Wirtschaft ab. Weiterlesen

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Rekord im NRW-Tourismus: 21,7 Millionen Gäste im Jahr 2015

Düsseldorf. Im Jahr 2015 besuchten über 21,7 Millionen Gäste die 5 060 nordrhein-westfälischen Beherbergungsbetriebe (mit mindestens zehn Gästebetten und auf Campingplätzen); sie verbuchten insgesamt fast 48,7 Millionen Übernachtungen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, wurde damit das bisherige Rekordergebnis aus dem Jahr 2014 nochmals übertroffen: Die Besucherzahl war um 2,3%, die der Übernachtungen um 1,6% höher als 2014.

Bei den Gästen aus dem Inland war die Zahl der Ankünfte mit 16,9 Millionen um 2,6% und die der Übernachtungen mit 38,5 Millionen um 1,7% höher als ein Jahr zuvor.

Bei den Auslandsgästen (4,8 Millionen; +1,0%) und deren Übernachtungszahlen (10,1 Millionen; +1,0%) fielen die Zuwächse dagegen moderater aus.

Quelle: www.it.nrw.de

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Köln-Sülz: Diakonie betreut bis zu 80 alleinreisende Frauen

Die Stadt Köln hat damit begonnen, eine Wohncontaineranlage in der Berrenrather Straße in Köln-Sülz mit Geflüchteten zu belegen. Die Unterkunft ist mit Gemeinschaftssanitäranlagen ausgestattet. In den integrierten Pantryküchen können sich die Geflüchteten selbst versorgen. Die Anlage bietet Platz für bis zu 80 Personen. Untergebracht werden dort ausschließlich alleinreisende Frauen und Alleinerziehende.

Die Stadt hat an diesem Standort einen freien Träger, die Diakonie mit der sozialen Betreuung der Flüchtlinge beauftragt. Die eingesetzten Sozialarbeiter der Diakonie vor Ort sind ständige Ansprechpartner, sind im Stadtteil vernetzt und arbeiten eng mit allen beteiligten Akteuren zusammen. Unterstützt werden sie unter anderem durch einen städtischen Sozialarbeiter sowie Projekte des Jugendamtes, der Kirchen und Wohlfahrtsverbände sowie freier Träger. Um bei Bedarf Sprachbarrieren überwinden zu können, werden Dolmetscher eingesetzt. Dies soll den Neuankömmlingen die Integration erleichtern.

Aktuell leben mehr als 11.900 Flüchtlinge in Einrichtungen der Stadt Köln. Geflüchtete werden nach festen Verteilungsschlüsseln vom Bund auf die Länder und von diesen weiter auf die Städte und Gemeinden verteilt. Auch für die Stadt Köln ergeben sich hieraus die wöchentlichen Zuweisungen von Flüchtlingen durch die Bezirksregierung in Arnsberg. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, die Menschen unterzubringen und zu versorgen, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit abzuwenden.

Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Sabine Wotzlaw

Quelle: www.stadt-koeln.de

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NRW: Kommunen können mehr Geld für Flüchtlingsunterbringung einplanen

Die nordrhein-westfälischen Kommunen können in diesem Jahr mehr Geld in ihren Haushalten einplanen. Das Land wird einen erneut erhöhten Betrag für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen bereitstellen. „Wir rechnen damit, dass die Zahl der Flüchtlinge in den Kommunen sich zum Stichtag 1. Januar 2016 auf rund 200.000 Flüchtlinge erhöhen wird. Das sind etwa zehn Prozent mehr, als wir bisher angenommen haben. Diese Entwicklung wird sich natürlich auch auf die finanzielle Ausstattung der Kommunen auswirken“, erklärte Innenminister Ralf Jäger.

Bereits zum Jahresbeginn hat das Land die Gelder, die im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) an die Kommunen gegeben werden, deutlich aufgestockt. Die Leistungen stiegen von 1,37 Milliarden Euro auf rund 1,95 Milliarden Euro. Landtag und Landesregierung sind hierbei davon ausgegangen, dass sich zum 1. Januar 2016 in den NRW-Kommunen rund 181.000 Flüchtlinge aufhalten würden. Zusätzlich erstattet das Land in diesem Jahr erstmals den Kommunen auch Kosten für rund 13.600 geduldete Personen.

„Wir hatten vor Weihnachten mit den kommunalen Spitzenverbänden verabredet, die geschätzten Flüchtlingszahlen im neuen Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls den Betrag nochmals zu erhöhen. Wir stehen zu dieser Verabredung und werden dieses Geld noch in diesem Jahr auszahlen“, erläuterte Jäger den Hintergrund seines Erlasses, den er den Bezirksregierungen jetzt zugeleitet hat. Inzwischen liegen die Meldungen aus den Kommunen vor. Es wird noch einige Wochen dauern bis die Überprüfungen beendet sind und die amtliche Zahl feststeht.

Der Innenminister hat die Kommunalaufsichtsbehörden aber bereits angewiesen, Haushaltsplanungen der Kommunen zu akzeptieren, wenn sie diese Erhöhung der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz um zehn Prozent schon berücksichtigen. „Damit erhöhen wir die Planungssicherheit für die Haushalte der Kommunen“, erläuterte der Innenminister.

Darüber hinaus hat das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, bei einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen spätestens im Herbst dieses Jahres Gespräche aufzunehmen und gegebenenfalls erneut nachzusteuern. „Das Land ist ein fairer Partner“, betonte Jäger.

Die Landesmittel werden in diesem Jahr noch nach einem allgemeinen Schlüssel pauschal auf die Kommunen verteilt. Im kommenden Jahr wird das Geld nach der Zahl der tatsächlich in den Kommunen lebenden Flüchtlinge ausgezahlt. „Darüber sind wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden einig. Diese Umstellung auf eine monatsscharfe Pauschale muss sorgfältig vorbereitet werden und kann deshalb erst 2017 anlaufen“, stellte der Innenminister fest.

Hintergrund:

2015 hat sich das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden auf eine veränderte Abrechnung geeinigt. Anstatt die Flüchtlingskosten rückwirkend für ein Jahr abzurechnen, wurde der Stichtag auf den 1. Januar 2016 vorgezogen. Für dieses Jahr erfolgt die Berechnung der Flüchtlingskosten auf Grundlage einer Prognose zum Jahresanfang.

Hierbei handelte es sich um einen Wunsch der Kommunen, um eine aktuellere Flüchtlingszahl bei der Berechnung der FlüAG-Pauschale zu bekommen. Vereinbart war auch, nach dem 1. Januar die Pauschale an die tatsächlichen Flüchtlingszahlen anzupassen. Dementsprechend erhöht das Land bei einer gestiegenen Flüchtlingszahl den Gesamtbetrag nach dem FlüAG.

Für das Jahr 2017 erfolgt dann auf Wunsch der Kommunen eine Umstellung auf Pro-Kopf-Abrechnung je Flüchtling.

Quelle: www.nrw.de

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