Optionsverfahren – „Chancen der deutschen Staatsbürgerschaft dauerhaft nutzen“

Staatsministerin Maria Böhmer hat an die optionspflichtigen Jugendlichen appelliert, sich für die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Zugleich forderte sie dazu auf, frühzeitig auf Behördenschreiben zu reagieren, um nicht unbeabsichtigt die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Anfang Januar hatte eine junge türkischstämmige Frau aus Hanau die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, weil sie sich nicht rechtzeitig zurückgemeldet hatte.

2013 ist ein wichtiges Jahr für die jungen Leute, die von der Optionspflicht betroffen sind: Die ersten von ihnen feiern ihren 23. Geburtstag. Damit erreichen sie das Alter, bis zu dem sie den Verlust der anderen Staatsangehörigkeit nachgewiesen haben müssen, wenn sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht verlieren wollen. „Gerade für junge Menschen ist es wichtig zu wissen, wo man sich emotional gut aufgehoben fühlt. Den Jugendlichen versichere ich: Sie sind wichtiger Teil unseres Landes, sie gehören zu uns! Entscheiden Sie sich dafür, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten. Damit erwerben Sie auch das Recht, zu wählen und selbst gewählt werden zu können und damit die Geschicke unseres Landes mitzubestimmen. Nutzen Sie diese Chance und bringen Sie sich aktiv in unserem gemeinsamen Land ein“, so der Appell von Staatsministerin Böhmer.

Ein anderes wichtiges Datum ist der 21. Geburtstag. Um die deutsche Staatsangehörigkeit später nicht zu verlieren, müssen Jugendliche bis dahin einen Beibehaltungsantrag stellen, wenn sie neben der deutschen auch die andere Staatsangehörigkeit behalten wollen. Wird kein Antrag gestellt, droht mit dem 23. Geburtstag der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Um die Jugendlichen darauf hinzuweisen, werden sie rechtzeitig vor dem 21. Geburtstag von den Behörden angeschrieben.

„Die gezielte und umfassende Information der Jugendlichen über das Optionsverfahren ist mir besonders wichtig. Um sie und ihre Eltern zu unterstützen, habe ich ein umfassendes Informationsangebot erarbeitet. Kern ist eine Broschüre, die ausführlich und leicht verständlich die wichtigsten Fragen zum Optionsverfahren klärt und den Weg durch die unterschiedlichen Stationen weist. Die Publikation ist auch auf unserer Internetseite www.integrationsbeauftragte.de zu erhalten.“

Böhmer betonte: „Ich fordere die Jugendlichen und ihre Eltern auf: Lesen Sie die umfassenden Informationen. Ich bin sicher, dass sie Ihnen Orientierung und wertvolle Hinweise geben. Und lassen Sie sich von Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde beraten, wenn Sie noch Fragen haben!“

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