In den letzten Jahren haben sich prekäre Beschäftigungsverhältnisse deutlich ausgeweitet. Immer mehr Menschen müssen für wenig Geld arbeiten. Die Lohnentwicklung bleibt dabei seit Jahren hinter den wirtschaftlichen Möglichkeiten zurück. Das muss sich ändern, meint NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider: “Es reicht nicht zu sagen: Sozial ist, was Arbeit schafft. Richtig ist: Sozial ist, was gute Arbeit schafft. Arbeit, von der die Menschen leben können.“
Deshalb bringt das Land Nordrhein-Westfalen Freitag, den 1. März 2013, unter anderem zusammen mit Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in den Bundesrat ein. Schneider nennt Zahlen für sein Bundesland: „Ein Fünftel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten allein in Nordrhein-Westfalen arbeitet derzeit im Niedriglohnbereich. 200.000 Menschen sind im größten Bundesland als Leiharbeiter beschäftigt; 300.000 Erwerbstätige sind trotz Arbeit auf Hartz IV angewiesen.“ Soziale Marktwirtschaft brauche aber Regeln, Regeln, die eingehalten werden, so Schneider. Denn: „Die steigende Niedriglohnbeschäftigung ist wie eine tickende Zeitbombe: Wer über einen längeren Zeitraum wenig verdient, wird künftig häufig auch von Altersarmut bedroht sein. Deshalb brauchen wir den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro die Stunde.“
Anders als die Bundesregierung setze sich NRW für einen Mindestlohn ein, der branchenübergreifend für alle Berufszweige und Regionen gelten soll und gesetzlich festgelegt wird. Die niedrigsten Tarifentgelte in NRW gibt es laut Tarifspiegel 2012 beispielsweise im Buchbinderhandwerk (5,83 Euro), in der Landwirtschaft (6,40 Euro) und im Fleischerhandwerk (6,42 Euro). Laut einer WSI- Untersuchung des Jahres 2010 gibt es noch deutlich niedrigere Tarifentgelte im Friseurhandwerk Sachsen (3,82 Euro), im Gebäudereinigerhandwerk Thüringen (3,87 Euro) und in der Floristik Sachsen- Anhalt (4,35 Euro).
Der Bundesrat am 1. März 2013 tritt erstmals nach der Niedersachsenwahl mit einer Mehrheit aus SPD-regierten Ländern zusammen. Den Gesetzentwurf für einen gesetzlichen Mindestlohn stellen die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der nordrheinwestfälische Arbeitsminister Guntram Schneider auf der Versammlung der Länderkammer in Berlin vor.
Quelle: www.nrw.de