Düsseldorf. Die Zahl der Erwerbstätigen (am Arbeitsort) lag in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 mit 9,04 Millionen um 0,4% über dem Vorjahresergebnis. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren in 35 der 53 kreisfreien Städte und Kreise des Landes mehr Personen erwerbstätig als 2012.
Die meisten Erwerbstätigen waren in Köln (708 000; +1,6%), Düsseldorf (504 400; +1,0%) und Essen (322 100; −0,3%) beschäftigt. Für Bottrop (48 600; −1,0%), Remscheid (58 800; −2,7%) und den Kreis Höxter (63 100; −0,2%) wurden die niedrigsten Erwerbstätigenzahlen ermittelt. Die höchste Steigerungsrate gegenüber dem Vorjahr verzeichnete Leverkusen (+2,8%), den höchsten Rückgang Remscheid (−2,7%).
Den höchsten prozentualen Zuwachs bei den Erwerbstätigenzahlen im Dienstleistungsbereich wies im Jahr 2013 Leverkusen (+3,5%) auf – der Kreis Unna (−1,7%) verzeichnete hier den höchsten Rückgang. Für den Kreis Heinsberg (+2,9%) ermittelten die Statistiker den höchsten Zuwachs im Produzierenden Gewerbe – Remscheid (−6,7%) war hier am stärksten vom Beschäftigungsrückgang betroffen.Die Zahl der marginal Beschäftigten (hauptsächlich geringfügig Beschäftigte und Ein-Euro-Jobs) lag 2013 mit 1 434 100 auf dem Niveau des Jahres 2012. In den Kreisen und kreisfreien Städten NRWs war die Entwicklung unterschiedlich: Köln verzeichnete mit 3,0% die höchste Steigerungsrate, während der höchste Rückgang mit 4,8% für den Kreis Unna ermittelt wurde.
Mit den hier vorgestellten Ergebnissen sind jetzt erstmals Zeitreihen für die Jahre 2000 bis 2013 verfügbar. Die Daten basieren einheitlich auf vorläufigen Berechnungen der Revision 2014, in der u. a. die überarbeitete Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt wurde. Sie wurden vom Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder” erstellt, dem auch der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen in seiner Funktion als statistisches Landesamt für NRW angehört. In die Erwerbstätigenrechnung einbezogen wurden, neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, auch Beamte, marginal Beschäftigte sowie Selbstständige und mithelfende Familienangehörige.
Quelle: www.it.nrw.de