NRW: 104 300 Personen bezogen im Jahr 2014 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt

Düsseldorf. Ende 2014 bezogen in Nordrhein-Westfalen 104 298 Personen Sozialhilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 4,7% mehr Empfänger/-innen als Ende 2013 (damals: 99 631).

Bei den Empfängern handelte es sich im vergangenen Jahr überwiegend um Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (92,3%). Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten in Nordrhein-Westfalen fast so viele Frauen (47,6%) wie Männer (52,4%).

Nahezu zwei Drittel (65,4%) der nordrhein-westfälischen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt lebten Ende 2014 in Einrichtungen (z. B. in Wohn- oder Pflegeheimen). Mit durchschnittlich 55,8 Jahren waren die Leistungsbezieher in Einrichtungen etwa zwölf Jahre älter als Empfänger, die nicht in Einrichtungen untergebracht waren (43,5 Jahre).Wie die Statistiker weiter mitteilen, haben beispielsweise Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Dauerhaft voll erwerbsgeminderten Frauen und Männern im Alter von 18 bis 64 Jahren sowie älteren Menschen ab 65 Jahren stehen bei Bedürftigkeit hingegen Grundsicherungsleistungen nach dem vierten Kapitel SGB XII zu.

Beide Leistungsarten sollen vor allem den Grundbedarf an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken. Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, können neben Sozialhilfeleistungen auch Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten. Diese beinhalten insbesondere Kleiderbeihilfen oder Barbeträge (Taschengelder) zur freien Verfügung.

Quelle: www.it.nrw.de

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