Für die neue Mobilfunktechnik LTE (Long Term Evolution) hat das Umweltministerium des NRW zusammen mit dem Landesumweltamt (LANUV) Feldmessungen im Umfeld von LTE-Mobilfunksendeanlagen durchführen lassen. Es wurden Immissionsmessungen an 52 Messpunkten in der Umgebung von zehn ausgewählten LTE-Basisstationsstandorten in NRW im Regelbetrieb der Anlagen durchgeführt. Dabei wurden sowohl Anlagen im Frequenzbereich 800 MHz wie auch bei 1,8 GHz untersucht. Die Immissionen der am Standort der LTE-Anlage installierten Mobilfunkanlagen des GSM- und UMTS-Mobilfunknetzes wurden mit gemessen.
Im Rahmen der Untersuchung wurden auch die Immissionen von Endgeräten zum Vergleich bestimmt sowie ein Vergleich gängiger Messverfahren durchgeführt. Sowohl die Höhe der Immissionen als auch die Immissionsverteilung wurden gemessen und berechnet. Die Ergebnisse der Studie sind nun veröffentlicht.
Die zentralen Ergebnisse der Studie:
- Mit dem Einsatz von LTE erhöhen sich die Immissionen von Mobilfunkstrahlung auf niedrigem Niveau. Die Grenzwerte werden aber deutlich unterschritten.
- Die LTE-Immissionen sind in Bezug auf Größenordnung und Feldverteilung vergleichbar mit denen der Mobilfunkdienste GSM (Global System for Mobile Communications) und UMTS (Universal Mobile Telecommunications System).
- Die Immissionen einer LTE-Sendestation (Basisstation) sind erst im Abstand von zwei bis drei Metern zu Mobilfunknutzern höher als diejenigen Immissionen, die das Endgerät (Smartphone) bei der Nutzung von LTE auf die Mobilfunknutzer im Durchschnitt ausstrahlt.
Diese Ergebnisse bestätigen die kürzlich veröffentlichten Untersuchungen des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Ob die bestehenden Grenzwerte den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ausreichend sicherstellen, ist allerdings noch umstritten. Das NRW-Umweltministerium hat sich deshalb im April im Bundesrat dafür eingesetzt, dass strengere Grenzwerte und Mindestabstände zu den Mobilfunksendeanlagen gesetzlich geregelt werden. Diese Anträge haben allerdings keine Mehrheit erhalten. Das Umweltministerium konnte erreichen, dass die Mobilfunkbetreiber die Kommunen bei der Auswahl von Sendestandorten zukünftig beteiligen müssen.
Quelle: www.nrw.de