Neue Studie: Innovationen mit Mitbestimmung erfolgreicher

Prof. Dr. Wolfgang Scholl, Psychologieprofessor an der Berliner Humboldt-Universität, hat mit mehreren Kollegen untersucht, welche Rolle Beschäftigte und Arbeitnehmervertreter im Innovationsprozess spielen – und inwieweit sie zu Erfolg oder Misserfolg beitragen. Ihre Studie basiert auf 46 Fallstudien in unterschiedlichen Produktions- und Dienstleistungsbranchen.

Dabei wurde deutlich, dass „betriebliche Mitbestimmung insgesamt einen konstruktiven Beitrag zur Innovativität von Unternehmen leistet“ und dass „eine stärkere Betriebsratsbeteiligung mit einem höheren Innovationserfolg einhergeht“, so Scholl und seine Koautoren. Dabei liegen die Einschätzungen von befragten Betriebsräten und Arbeitgebervertretern selten sehr weit auseinander. Nur mit dem Ergebnis des abgeschlossenen Innovationsvorhabens sind die Manager meist noch zufriedener als die Arbeitnehmervertreter.

Wenn bewährte Verfahren verändert werden sollen, sind die betroffenen Beschäftigten oft skeptisch. Hier gelingt es Betriebsräten, die sich intensiver beteiligen, die Beschäftigten ebenfalls stärker einzubeziehen und zugleich die aktiven und passiven Widerstände abzubauen und so die Koordinationsfähigkeit in schwierigen Prozessen zu sichern. So kämen „die wichtigsten Ressourcen von Unternehmen“ zum Zug: Wissen und Können der Beschäftigten – und zwar durchaus auch zu ihrem eigenen Vorteil.

Betriebsräte können zudem durchaus selbst zur treibenden Kraft im Innovationsprozess werden, haben die Forscher beobachtet, und als Anwalt „für sozial verträgliche und wirtschaftlich sinnvolle“ Neuerungen auftreten. Dafür bedürfe es allerdings spezieller Kompetenzen und entsprechender Schulungen. Auch „Innovationsbündnisse“ in Form von Betriebsvereinbarungen oder Rahmenrichtlinien in Tarifverträgen können den Einfluss der Betriebsräte erhöhen.

Klar wird durch die Untersuchung auch: Der wichtigste Erfolgsfaktor für Innovationen, die fast immer auch Konflikte auslösen, ist es, diese konstruktiv auszutragen. Das setzt allerdings eine gewisse Machtbalance voraus. Nur starke Betriebsräte seien zu einer „konstruktiven Konflikthandhabung mit ihren positiven Folgen für beide Seiten“ in der Lage. Mit „starken Betriebsräten“ sind dabei solche gemeint, die nicht nur nach eigener Einschätzung einflussreich sind, sondern auch nach Meinung des Managements. Grundsätzlich, so die Autoren, ließe sich das Innovationspotenzial der Betriebsräte auch auf politischem Wege verbessern: durch eine Erweiterung ihrer Mitbestimmungsrechte im Fall von Betriebsänderungen.

Weitere Informationen: Wolfgang Scholl u.a.: Innovationserfolg durch aktive Mitbestimmung, edition sigma, Berlin 2013

Quelle: www.boeckler.de

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