In seiner Sitzung (14.03.2013) will der Bundestag die neuen Regeln für die Offenlegung von Abgeordneten-Nebeneinkünften endgültig im Plenum beschließen. Ab der nächsten Legislaturperiode müssen Abgeordnete demnach ihre Nebeneinkünfte bis zu einer Obergrenze von 250.000 Euro offenlegen. Die bisherige Grenze lag bei 7.000 Euro. LobbyControl begrüßt die Neuregelung, mahnt jedoch weitere Verbesserungen an. „Reformen der Transparenzregeln für Nebeneinkünfte waren lange überfällig. Wir begrüßen, dass mit der erweiterten Regelung nun höhere Nebeneinkommen der Abgeordneten sichtbar sind“, sagt Timo Lange von
LobbyControl. Allerdings sei es bedauerlich, dass Schwarz-Gelb eine Offenlegung auf Euro und Cent ablehnt und die Neuregelung erst ab dem
nächsten Bundestag gilt.
LobbyControl sieht über die Stufenregelung hinaus Handlungsbedarf: „Die
Politik kann sich nicht zufrieden zurücklehnen“, so Lange, „denn es
bleiben gravierende Transparenzlücken bestehen.“
Der Verbesserungen bei den Stufen stehen laut LobbyControl drei
unbearbeitete Problemfelder gegenüber:
– Redneragenturen: Wenn wie bei Peer Steinbrück Redneragenturen bei
Vorträgen dazwischengeschaltet werden, bleiben die wahren Auftraggeber
unbekannt.
– Anwälte und Unternehmensberater mit Bundestagsmandat: Diese müssten
zumindest die Branchen von Kunden offenlegen. Diese Möglichkeit wird von
den geltenden Verhaltensregeln für Abgeordnete bereits eingeräumt, von
Schwarz-Gelb aber abgelehnt.
– Kontrolle und Sanktionen: Die bestehenden Kontroll- und
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind
nicht ausreichend.
Bei den Redneragenturen haben die Parteien einen Prüfauftrag für eine
mögliche Regelung an die Bundestagsverwaltung gestellt. In diesem
Bereich ist noch Bewegung möglich. Bei den Anwälten und der
Kontrollfrage hat Schwarz-Gelb Reformen abgelehnt.
Quelle: www.lobbyControl.de