Düsseldorf. Im April 2014, also rund ein Dreivierteljahr vor Einführung des allgemeinen Mindestlohnes, wurden im Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes in Nordrhein-Westfalen rund 768 000 Jobs und damit 9,6% aller Beschäftigungsverhältnisse mit weniger als 8,50 Euro pro Stunde (brutto) entlohnt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anhand erster Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2014 mitteilt, bestanden 601 000 und damit über drei Viertel dieser gering bezahlten Arbeitsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben. Mit mehr als einer halben Million entfielen 68% der mit weniger als 8,50 Euro bezahlten Beschäftigungsverhältnisse auf Minijobs (geringfügig entlohnte Beschäftigte).
61% der 768 000 unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigtenverhältnisse mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn betrafen Frauen. Bei den entsprechenden Minijobs lag der Frauenanteil bei 63%.
Quelle: www.it.nrw.de