Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
Nach Schätzungen des Arbeitsministeriums profitieren in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar rund 750.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom gesetzlichen Mindestlohn. „Sozialpolitisch ist das ein Meilenstein für unser Land. Denn vor Inkrafttreten dieses Gesetzes haben rund 10% der Beschäftigten weniger als 8,50 Euro die Stunde verdient, zum Teil erheblich weniger“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf (14.04.2015).
„Die große Mehrheit der Unternehmen hält sich an Recht und Gesetz und zahlt den Mindestlohn“, so der NRW-Minister. „Gleichwohl erfahren wir über unsere landesweite Faire-Arbeit-Hotline, dass es auch in Nordrhein-Westfalen schwarze Schafe unter den Arbeitgebern gibt, die versuchen, den Mindestlohn durch Tricks zu umgehen“.
Mehr als 5000 Anrufe seien bereits eingetroffen. Beliebte Umgehungsstrategien seien laut Berichten z.B. Abzüge für vermeintliche Schlechtarbeit oder beschädigtes Arbeitsmaterial, überhöhte Abzüge für Transport, Unterkunft und Verpflegung, Abzüge beim Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder aber auch bewusst falsche Zeiterfassung.„Gerade deswegen ist es so wichtig, dass die Arbeitszeiten von den Unternehmen korrekt erfasst werden. Nur dann erbringt man ja den Nachweis, dass man korrekt entlohnt. Das sind wenige Eintragungen, wie Tag, Arbeitsbeginn, Arbeitsende. Das kann jedes Unternehmen ohne großen Bürokratieaufwand leisten. Die jetzt klagen, sind notorische Gegner. Das sind Nachhutgefechte.“
Fragen und Probleme rund um den Mindestlohn nimmt das NRW-Arbeitsministerium von montags bis freitags zwischen 8 – 18 Uhr unter seiner Faire-Arbeit-Hotline entgegen, Tel.: 0211/ 855- 3111.
Weitere Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn gibt es auf der Internetseite: www.landderfairenarbeit.nrw.de
Quelle: www.mais.nrw.de