Die Landesregierung geht einen weiteren Schritt hin zur Durchsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“: In der Kreisverwaltung Unna wurden im Auftrag des Landesarbeitsministeriums erstmals Instrumente erprobt, um den Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in NRW zu messen und zu analysieren. Das Ergebnis: Die bislang nur in der Privatwirtschaft angewandten Analyseverfahren sind auch auf den öffentlichen Dienst anwendbar.
„Damit liegen zum ersten Mal aussagefähige Ergebnisse zur Entgeltgleichheit im öffentlichen Dienst in NRW vor“, sagte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer bei der Vorstellung der Ergebnisse des Modellprojekts in Unna.
Im Rahmen des Projekts wurde in der Kreisverwaltung Unna eine unbereinigte Entgeltdifferenz zwischen Frauen und Männern von 13,4% festgestellt. Werden allerdings personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale wie Ausbildung, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Art der Tätigkeit mit einbezogen, bleibt eine bereinigte Lohndifferenz von 4,0%.
Das Grundproblem: Bundesweit beträgt die unbereinigte Entgeltdifferenz zwischen Frauen und Männern insgesamt (im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft) seit Jahren rund 20%. „Deutschland gehört damit zu den Schlusslichtern in Europa“, kritisierte Schmeltzer.
Der nordrhein-westfälische Landtag hatte die Landesregierung aufgefordert, die aus der Privatwirtschaft bekannten Analyseverfahren „eg-check“ und „Logib-D“ zur Entgeltgleichheit modellhaft auf ihre Tauglichkeit für den öffentlichen Dienst hin zu überprüfen.
Die Kreisverwaltung Unna bot sich als Partner an, da der Kreis sich seit Jahren besonders für das Thema engagiert und außerdem ein breites Spektrum von Berufsfeldern bietet, die so analysiert werden konnten. Das Ergebnis dieser modellhaften Erprobung wird nun dem Landtag vorgelegt. Die Landesregierung wird die Ergebnisse ebenfalls analysieren und weitere Schritte zur Umsetzung prüfen. Außerdem stellt sie die Ergebnisse auf Anfrage den Kreisen und Städten in NRW zur Verfügung.
Das Ziel der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern ist im Koalitionsvertrag der Landesregierung verankert und ein Bestandteil der Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“.
Quelle: www.mais.nrw.de