Erwerbstätige Frauen müssen ihr niedriges Arbeitseinkommen deutlich häufiger als Männer mit ergänzendem Arbeitslosengeld II aufstocken. Das zeigen neue Auswertungen des WSI GenderDatenPortals.
Insgesamt bezogen Anfang 2012 mehr als 1,3 Millionen Erwerbstätige zusätzlich zu ihrem Gehalt Arbeitslosengeld II – gut 608.000 Männer und knapp 722.000 Frauen. Das waren zwar etwas weniger als 2011. Doch im längerfristigen Vergleich, gegenüber 2007, hat sich die Zahl der Aufstockerinnen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) um 26% erhöht. Bei den Männern betrug der Zuwachs 17%.
Die neu im GenderDatenPortal veröffentlichten Übersichten machen auch deutlich, wie stark der Anteil der Aufstocker an allen Beziehern von Hartz-IV-Leistungen gewachsen ist: Im Januar 2007 hatte rund jede fünfte Leistungsempfängerin einen Job, fünf Jahre später fast jede dritte. Unter den männlichen Hartz-IV-Beziehern nahm der Anteil der Erwerbstätigen im gleichen Zeitraum zwar auch zu, aber weniger stark als bei den Frauen, zeigen die Auswertungen, die Dr. Alexandra Wagner und Dr. Peter Sopp vom Berliner Forschungsinstitut FIA für das WSI erarbeitet haben. Hintergrund: Die Aufstockerzahlen sind gewachsen, während die Arbeitslosigkeit zurückging.
Dass Frauen häufiger aufstocken müssen als Männer, dürfte nach Einschätzung von WSI-Expertin Christina Klenner zum einen mit der Ausbreitung des Niedriglohnlohnsektors zusammenhängen, von der weibliche Beschäftigte besonders betroffen sind. So sei der Frauenanteil unter Minijobbern besonders hoch. Zum anderen dürften die Zahlen widerspiegeln, dass die meisten Alleinerziehenden weiblich sind. Alleinerziehende sind im Vergleich zu Singles bei gleichem Erwerbseinkommen häufiger auf Transferleistungen angewiesen, da sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kinder versorgen müssen. So beziehen 14 Prozent der erwerbstätigen Alleinerziehenden in Westdeutschland ergänzendes ALG II. In Ostdeutschland sind es sogar gut 26 Prozent.
Alleinlebende wiederum müssen laut der Statistik des WSI GenderDatenPortals häufiger aufstocken als Menschen mit Partner. Generell seien Haushalte weniger häufig betroffen, wenn zwei Erwachsene gemeinsam wirtschaften, die sich gegenseitig absichern können – und das nach den Hartz-IV-Regeln auch müssen.
Quelle: www.boeckler.de