Geld aus dem geplanten sogenannten Kommunalinvestitionsförderungsfonds fordert die Krankenhausgesellschaft Nordrhein Westfalen (KGNW) für die Häuser im Land.
„Angesichts der Bedeutung der Krankenhäuser für die Gesundheitsversorgung und die Wirtschaft gerade im ländlichen Raum, der seit Jahren bestehenden strukturellen Investitionsunterfinanzierung und dem absehbar steigenden Bedarf an Krankenhausleistungen aufgrund der demografischen Entwicklung, sollten auch die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser angemessen an diesem Programm beteiligt werden“, hieß es (am 15.04.2015) aus der Krankenhausgesellschaft. Die KGNW kündigte an, sich bei den landespolitischen Entscheidungsträgern dafür einzusetzen.
Der „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ ist ein Teil des geplanten Gesetzes zur „Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 18. März beschlossen. Der darin angesprochene Fonds soll rund 3,5 Milliarden Euro enthalten und finanzschwache Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 unterstützen.
Die Kommunen sollen mehr Geld für die Instandhaltung, Sanierung und den Umbau örtlicher Infrastruktur ausgeben können. Auch Investitionen in Krankenhäuser sind ausdrücklich möglich. Die Landesregierungen entscheiden selbstständig, welche Kommunen von den Mitteln des Sondervermögens profitieren. Nordrhein-Westfalen soll von den 3,5 Milliarden Euro rund 1,13 Milliarden Euro erhalten. Der Bundestag soll das Gesetz voraussichtlich am 22. Mai, der Bundesrat am 12. Juni verabschieden. © hil/aerzteblatt.de
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