Die deutsche Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass eine solche Sperrklausel gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt.
Die Richter entschieden mit knapper Mehrheit von fünf zu drei Stimmen, dass eine Sperrklausel weiterhin noch nicht nötig ist, „um die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu erhalten“. Das Parlament sei zwar auf dem Weg, sich als institutioneller Gegenspieler der EU-Kommission zu profilieren, allerdings könne diese Entwicklung noch nicht mit der Situation im Bundestag verglichen werden, „wo die Bildungeiner stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung nötig ist“.
Gegen die Sperrklausel hatten mehrere kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger geklagt. Zentrale Frage war, ob die in Deutschland geltende Hürde kleinere Parteien ungerechtfertigt benachteiligt. Die Kläger, darunter die Freien Wähler, die NPD und die Piratenpartei, warfen den im Bundestag vertretenen Parteien vor, mit der Festsetzung der Hürde eigene Interessen verfolgt zu haben. Der Bundestag hingegen befand die Klausel für notwendig, um eine Zersplitterung im EU-Parlament zu verhindern.
Fünf-Prozent-Hürde bereits 2011 gekippt
Bereits Ende 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde kassiert, weil es die Stimmengleichheit der Wähler und die Rechte kleiner Parteien verletzt sah. Daraufhin hatte der Bundestag die Drei-Prozent-Klausel festgelegt, über das die Karlsruher Richter nun zu entscheiden hatten.
Nach den Berechnungen des Bundeswahlleiters wären bei der Europawahl 2009 sieben weitere Gruppierungen aus Deutschland in das Europäische Parlament eingezogen, wenn es nicht die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde gegeben hätte: Freie Wähler, Republikaner, Tierschutzpartei, Familien-Partei, Piraten, Rentner-Partei und die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei).
Die Details der Wahlen zum EU-Parlament darf jeder Mitgliedsstaat selbst regeln. Die nächste Wahl findet am 25. Mai statt.
(AZ: 2 BvE 2/13)