Der Integrationsbeirat will die Möglichkeiten von Migranten zur sozialen Teilhabe weiter vergrößern. Zu diesem Zweck hat der Beirat konkrete Handlungsempfehlungen beschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Bereiche Bildung und Arbeit. Darüber hinaus beziehen sich die Vorschläge vor allem auf die Rolle von Einwandererorganisationen sowie von Medien, Kultur und Sport. Erarbeitet wurde der Beschluss von einer Arbeitsgruppe des Beirats unter Leitung von Mehmet Tanriverdi (22.02.2013). Vorsitzende des Beirats ist Staatsministerin Maria Böhmer.
„Gelingende Integration und soziale Teilhabe gehören untrennbar zusammen! Umso mehr begrüße ich die Vorschläge des Integrationsbeirats. Das Ziel der gleichen Teilhabe der 16 Millionen Migranten in unserem Land ist jedoch noch nicht erreicht.
Zu Recht nimmt der Beirat die Bildungschancen besonders in den Blick. Die intensive individuelle Förderung von jungen Migranten muss bereits im Vorschulalter beginnen und sich in der Schule fortsetzen.
Einen wichtigen Akzent setzt der Beiratsbeschluss auch mit der Forderung, den Anteil der Migranten im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Gerade in den Kindergärten, Schulen, bei Polizei und Feuerwehr sowie in der Verwaltung sind Migranten angesichts der wachsenden Vielfalt unverzichtbare Brückenbauer!“, betonte Staatsministerin Böhmer.
Ausgewählte Kernpunkte des Beschlusses:
Bildung
– Bund, Länder und Kommunen müssen dafür sorgen, dass quantitativ ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote bereits für Kinder in den ersten drei Lebensjahren zur Verfügung stehen und das Personal entsprechend qualifiziert ist.
– Eltern sind gefordert, an der Schul- und Bildungslaufbahn ihrer Kinder aktiv mitzuwirken.
– Eltern dürfen dem Bildungs- und Integrationserfolg ihrer Kinder nicht im Wege stehen, indem sie diese von Teilen des Unterrichts oder auch von sozialen schulischen Aktivitäten fernhalten. Die Schulaufsichtsbehörden und mit ihnen die Länder sind aufgefordert, die Schulpflicht mit allen erforderlichen Mitteln durchzusetzen. Dies gilt auch für Schwimm- und Sportunterricht.
– Mehrsprachigkeit als wertvolle Kompetenz darf nicht verloren gehen. Für eine interkulturelle Identitätsentwicklung jedes Einzelnen ist es unabdingbar, auch die Sprache(n) der Eltern zu erlernen, sie zu pflegen und zu fördern.
Übergänge zwischen Schule und Beruf
– Der Anteil der jungen Menschen (18 bis 24 Jahre) mit Migrationshintergrund, die keinen beruflichen Abschluss haben, ist doppelt so hoch wie bei denjenigen ohne Migrationshintergrund. Deshalb müssen junge Migranten besonders gefördert werden, z.B. durch Praktika, Ausbildungsmentoren und Berufsberater mit eigenem Migrationshintergrund. Entsprechende Programme müssen lange vor dem Abschluss der Schule beginnen.
– Wenn Kinder von Einwanderern bei Einstellungsentscheidungen mit Vorbehalten konfrontiert werden, die ihre Chancen auf einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz verringern, muss dem mit allen Mitteln- auch denen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes- begegnet werden.
Gleichberechtigte Berufswahl und Arbeitsmarkt
– Das Bundesgesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vergrößert die Berufschancen von bereits hier lebenden Einwanderern und macht Deutschland im Wettbewerb um ausländische Fachkräfte attraktiver.
– Ob Verwaltung, Gemeindevertretung, Polizei, Feuerwehr, Schule, Krankenhaus- es sollte die Qualifikation und nicht die Herkunft einen Menschen über die Besetzung einer Stelle entscheiden. Dazu muss der interkulturellen Kompetenz einschließlich der Sprachkenntnisse von Bewerbern bei Einstellungen eine größere Bedeutung beigemessen werden.
Interkulturelle Öffnung von Behörden, Institutionen und Diensten
– Eine verstärkte interkulturelle Öffnung von Institutionen und gesellschaftlichen Einrichtungen ist Ausdruck gegenseitiger Verpflichtung und Verbindlichkeit, die auch von Einwanderern gefordert wird (beispielsweise durch Integationskurse und Integrationsvereinbarungen).
– Die interkulturelle Öffnung sollte auch bei sozialen Diensten und im Gesundheitssystem vorangetrieben werden. Einwanderer sind vielfach in den Berufen der medizinischen Versorgung und Pflege tätig.
Einwandererorganisationen
– Als Vermittler zwischen Einwanderergruppen und der Mehrheitsgesellschaft können Einwandererorganisationen Wege zur sozialen Teilhabe ebnen, sei es im Umgang mit Behörden, grundlegenden Informationen über das Bildungssystem oder der Weitervermittlung an passgenaue Unterstützungsangebote.
– Einwandererorganisationen sind solide Ansprechpartner auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Sie haben Zugang zu ihrer jeweiligen Einwanderergruppe, sind aber auch wichtige Brückenbauer in die Herkunftsländer. Ihre exponierte Stellung innerhalb des Integrationsprozesses haben Einwandererverbände in den letzten Jahren durch intensive Mitarbeit in der Integrationspolitik auf Bundesebene bewiesen. Um ihre erfolgreiche Integrationsarbeit zu verstetigen, verdienen sie weitere Unterstützung. Umso mehr ist der Einstieg des Bundes in die Strukturförderung von Einwandererorganisationen zu begrüßen. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht den Organisationen den Auf- und Ausbau von festen Strukturen.
Den ausführlichen Beschluss des Integrationsbeirates erhalten Sie unter www.integrationsbeauftragte.de