Nachbarschaftshilfe – Zeit und Entlastung schenken
im Rahmen des Entlastungsbetrags (125 € monatlich) nach §45 b SGB XI
Menschen mit einem Pflegegrad können eine Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshelfer*innen mit der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Was ist Nachbarschaftshilfe?
Die Nachbarschaftshilfe zählt zu den Unterstützungsangeboten im Alltag und soll Senioren und Seniorinnen mit Pflegebedarf helfen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen und Angehörige entlasten. Das können z.B. gemeinsame Spaziergänge, zusammen kochen oder auch Begleitungen zu Veranstaltungen sein.
Für wen ?
Für Menschen, die einen Pflegegrad haben. Bei allen Pflegegraden haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat.
Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung und wird nicht unabhängig von der Leistung ausgezahlt.
Von wem ?
Von Nachbarschaftshelfer*innen. Sie…
…können Nachbarn, Freunde, Bekannte sein, die nicht bis zum 2. Grad
mit den hilfebedürftigen Seniorinnen und Senioren verwandt oder verschwägert
sind.
…dürfen nicht im gleichen Haushalt mit ihnen leben.
…betreuen oder entlasten nicht mehr als eine Person.
…kommen mit ihrer Tätigkeit einer „sittlichen Verpflichtung“ nach, d.h.
Zeit und Hilfe schenken stehen im Vordergrund.
…haben eine geeignete Qualifizierung im Umfang eines Pflegekurses
(Nachbarschaftshelferkurses) oder beruflich Erfahrung im Umgang mit pflegebe-
dürftigen Seniorinnen und Senioren.
Aufgrund der Coronapandemie ist die Notwendigkeit der Qualifizierung
(zunächst) bis zum 31.03.2021 ausgesetzt!
Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse?
Hilfebedürftige Seniorinnen und Senioren müssen ihrer Pflegekasse über den Nachbarschaftshelfer informieren. In der Regel bekommen sie von der Pflegekasse ein Formular, wo sie die geleisteten Stunden und den Betrag eintragen. Die Pflegekasse erstattet dann den Betrag.
Übrigens:
Die Nachbarschaftshilfe ist nur ein Teil der Unterstützungsangebote im Alltag. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten, von gewerblichen Anbietern oder direkt im Haushalt angestellten Personen, können auch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Köln und das südliche Rheinland