Aus welchem Grund sind diese Änderungen erforderlich?
Anlass ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein, die sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie.
. Um die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union zu verbessern, beinhaltet die Richtlinie unter anderem Regelungen zum Schutz gegen Fälschungen, zu ärztlichen Untersuchungen und zu den Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Mehr dazu unter http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fuehrerschein-2013.html?nn=38976