Plenartagung Schengen − 12-06-2013
Dank dem Beitrag der Abgeordneten zu den neuen Schengen-Bestimmungen wird die Freizügigkeit im Schengen-Raum besser gewährleistet. Inspektoren dürfen in Zukunft unangekündigte Kontrollbesuche durchführen, um illegale Grenzkontrollen der nationalen Behörden an den Binnengrenzen zu verhindern. Für 62% der Befragten einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage ist der freie Personenverkehr die beste Errungenschaft der 50-jährigen EU-Integration.
Überraschungs-Checks an den Binnengrenzen
Zum ersten Mal dürfen Inspektionsteams unangemeldet an den Binnengrenzen auftauchen, um zu überwachen, ob versucht wird, illegale Grenzkontrollen durchzuführen. Wenn die Teams EU-Außengrenzen besuchen, sollte der betreffende Mitgliedstaat mindestens 24 Stunden im Voraus informiert werden. Diese Teams würden aus Experten der Europäischen Kommission und von EU-Agenturen sowie aus den Mitgliedsstaaten bestehen.
Wiedereinführung der Grenzkontrollen als letztes Mittel
Der Schengener Grenzkodex („Schengen Border Code“, SBC) ermöglicht bereits vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen in Ausnahmefällen, bei denen eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit besteht.
Der abgeänderte SBC betont, dass jegliche Wiedereinführung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen eine Ausnahme bleiben und nur als letztes Mittel innerhalb eines begrenzten Umfangs und eines befristeten Zeitraums auf der Grundlage objektiver Kriterien und einer auf Unionsebene zu überwachenden Bewertung der Notwendigkeit wieder eingesetzt werden sollte.
Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit könnten Kontrollen für 30 Tage wieder eingeführt und für bis zu sechs Monate verlängert werden. Sofern unvorhersehbare Ereignisse sofortiges Handeln (z.B. bei einem Terroranschlag) erfordern, könnten die Mitgliedstaaten die Grenzkontrollen einseitig für bis zu 10 Tage wieder einführen. Jede Verlängerung müsste auf EU-Ebene überwacht werden.
Migration an sich ist keine Bedrohung für die Sicherheit
„Migration und das Überschreiten der Außengrenzen durch eine große Anzahl von
Drittstaatsangehörigen sollte nicht von vornherein als Gefahr für die öffentliche
Ordnung oder die innere Sicherheit betrachtet werden“, so der Text.
Ergebnis der Abstimmung
Schengen-Bewertungsmechanismus (Coelho-Bericht): verabschiedet mit 526 Ja-Stimmen, 101 Gegenstimmen und 55 Enthaltungen
Schengener Grenzkodex (Weber-Bericht): angenommen mit 506 Stimmen, bei 121 Gegenstimmen und 55 Enthaltungen
Die nächsten Schritte
Das Maßnahmenpaket zur Wahrung des Schengen-Systems wird voraussichtlich im Herbst vom Rat förmlich angenommen werden.