Für Schulabgänger in Nordrhein-Westfalen haben sich die Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Ausbildung im vergangenen Schuljahr verbessert. Durch die Einführung eines neuen Übergangssystems von der Schule in den Beruf werden mittlerweile über 70.000 Achtklässler in bereits 31 von 53 Kreisen und kreisfreien Städten erreicht.
„Mit unserem systematischen und einheitlichen Übergangssystem wollen wir Schluss machen mit dem Angebotswirrwarr, das in der Vergangenheit viel zu häufig in Warteschleifen und zu Ausbildungs- und Studienabbrüchen geführt hat“, erklärte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf, am Montag, den 02.09.2013. Das neue Übergangssystem war 2012 zunächst in sieben Kommunen und Kreisen gestartet mit einem Angebot für insgesamt 27.000 Schülerinnen und Schüler und wurde fortlaufend ausgebaut. Noch im Laufe dieses Jahres sollen sich alle 53 kreisfreien Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen an der Einführung des neuen Übergangssystems beteiligen, sagte Minister Schneider. Bis Ende 2018/19 soll das Übergangssystem vollständig ausgebaut sein. Dann würden rund 512.000 Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 erreicht, erläuterte Minister Schneider: „Unser neu eingeführtes Übergangssystem sorgt für klare Wege bei der Berufsorientierung. Unser Ziel lautet: Kein Abschluss ohne Anschluss.“
Neben dem zentralen Ziel, Jugendlichen nach der Schule möglichst umgehend eine verbindliche Perspektive für eine Berufsausbildung oder ein Studium zu bieten, profitierten die Betriebe in Nordrhein-Westfalen mindestens ebenso vom neuen System, betonte der Arbeitsminister. „Das System funktioniert dann optimal, wenn auch die Wirtschaft im neuen Übergangssystem ihre Chancen zur Fachkräftesicherung erkennt, sie nutzt und mitzieht“, sagte Minister Schneider.
Das Arbeitsministerium fördert Ausgaben zur Organisation von regionalen Übergangssystemen von der Schule in den Beruf als Anteilsfinanzierung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Personal- und Sachausgaben). Pro Kommune werden anteilmäßig bis zu 4 Stellen zur kommunalen Koordinierung cofinanziert. Dafür plant das Arbeitsministerium jährlich 9 Millionen Euro ein.
Nordrhein-Westfalen ist das erste Flächenland, das ein landesweit einheitliches und verbindliches Übergangssystem eingeführt hat. Dadurch erhalten in Zukunft alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 in allen Schulformen ein systematisches Angebot zur Berufs- oder Studienwahl. Dabei werden die berufsbezogenen Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler in einer sogenannten Potenzialanalyse herausgefiltert. Die Jugendlichen bekommen die Gelegenheit, durch Berufsfelderkundungen und Praktika in Betrieben die Arbeitswelt kennenzulernen und werden bei der Berufsfindung bis zum Schulabgang kontinuierlich begleitet. Bis zum Ende der Schulzeit wird mit den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Anschlussvereinbarung erarbeitet. Hierdurch erhalten Sie eine konkrete Anschlussperspektive.
Quelle: www.nrw.de