Entgeltlücke: Frauen arbeiten 79 Tage umsonst

Am 19. März ist Equal Pay Day. Das heißt: An diesem Tag haben Frauen endlich das Einkommen erzielt, das Männer schon am Ende des Vorjahres in der Tasche hatten. Obwohl sie gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten verdienen Frauen im Schnitt 21% weniger als Männer. Rein rechnerisch arbeiten sie also 79 Tage im Jahr umsonst. Das muss sich ändern!

Was ist der Equal Pay Day?

Der Equal Pay Day ist ein bundesweiter Aktionstag, der auf die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern aufmerksam macht. Er markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssen, um das Gehalt zu bekommen, das Männer bereits am Ende des Vorjahres erwirtschaftet haben.

Wie kommt es zu der Entgeltlücke?

Für die Berechnung der Entgeltlücke werden die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Männern und Frauen über ein Jahr hinweg miteinander verglichen, quer über alle Branchen, Berufe und Beschäftigungsformen hinweg. Dass es zwischen den Geschlechtern so einen großen Unterschied gibt hat verschiedene Gründe:

Branchen und Betriebe

Männer und Frauen arbeiten in unterschiedlichen Branchen, unterschiedlichen Berufen und in Betrieben unterschiedlicher Größe. Frauen sind überdurchschnittlich oft im Einzelhandel oder in sozialen und pflegerischen Berufen tätig; in Branchen also, in denen die Vergütungen weniger gut sind. Damit hängt zusammen, dass sie häufiger in kleinen Betrieben arbeiten, in denen es keinen Betriebsrat und keinen Tarifvertrag gibt.

Positionen und Berufserfahrung

Männer und Frauen erreichen in ihren Berufen unterschiedliche Positionen. Im Vergleich zu Männern nehmen Frauen seltener hochqualifizierte Tätigkeiten wahr und bekleiden weniger Führungspositionen. Da sie aus familiären Gründen ihre Berufstätigkeit häufiger unterbrechen haben sie außerdem oft unter dem Strich weniger Berufserfahrung als Männer im vergleichbaren Alter und mit vergleichbarer Ausbildung.

Beschäftigungsumfang

Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit längerfristig aufgrund familiärer Pflichten und arbeiten häufiger in Teilzeit. Sie arbeiten also oft weniger als Männer und verdienen außerdem als Teilzeitbeschäftigte im Schnitt rund vier Prozent weniger pro Stunde als Vollzeitbeschäftigte. Und das, obwohl sie durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vor Diskriminierung ausdrücklich geschützt sind und tarifliche und betriebliche Regelungen für alle gelten.

Wie kann die Entgeltlücke geschlossen werden?

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD Maßnahmen beschlossen, die die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern schließen sollen. Dazu gehört unter anderem ein Gesetz für Entgelttransparenz. „Das soll Unternehmen verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und so zu gestalten, dass keiner benachteiligt wird“, sagt DGB-Chef Reiner Hoffmann. „Dazu gehört auch ein individueller Auskunftsanspruch über die jeweilige Eingruppierung. Klar ist, dass das Gesetz für alle Unternehmen gelten muss, auch wenn sie unter 500 Beschäftigte haben. Dort arbeiten nämlich zwei Drittel der 27 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.“

Als weitere Maßnahmen fordert der DGB einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und mehr Geld für den Ausbau hochwertiger Betreuungseinrichtungen für Kinder und Pflegebedürftige. Beides hilft Frauen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren und im Job den Anschluss nicht zu verlieren.

Der DGB fordert:

-einen Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit und befristete Teilzeit, damit Frauen nach einer familienbedingten Reduzierung ihre Arbeitszeit wieder aufstocken können

-die Einhaltung bestehender Tarifverträge und die korrekte Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns als Lohnuntergrenze, weil Frauen besonders häufig für Dumpinglöhne arbeiten müssen

-gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit auf betrieblicher Ebene, damit Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis geschlechtergerecht zu gestalten

-eine Reform der Minijobs mit dem Ziel, alle Arbeitsverhältnisse sozial abzusichern, um alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. zu unterstützen.

Quelle: www.dgb.de

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