Einrichtung Kommunaler Integrationszentren geht zügig voran – 13 weitere Kommunen am Start

Die Vorbereitungen zur Einrichtung Kommunaler Integrationszentren in Nordrhein-Westfalen gehen zügig voran. Seit Jahresbeginn haben 13 weitere Kreise und kreisfreie Städte vom Land die grundsätzliche Genehmigung zur Einrichtung eines solchen Zentrums erhalten.

„Damit sind jetzt mehr als die Hälfte der Kommunen am Start, um ihre integrationspolitischen Aktivitäten in Kindergärten und Schulen, in Stadtteilen und Kultureinrichtungen, in Ausbildung, Gesundheit und Seniorenhilfe besser zu koordinieren und weiter zu entwickeln“, sagte Integrationsminister Guntram Schneider im Integrationsausschuss des Landtages.

Zuvor hatten bereits 16 Standorte das komplette Antragsverfahren durchlaufen, das Voraussetzung für die Landesförderung der Kommunalen Integrationszentren ist. Bei den jetzt grundsätzlich genehmigten 13 neuen Standorten wird mit einer endgültigen Bewilligung bis zur Sommerpause gerechnet.

Aus weiteren 15 Kreisen und kreisfreien Städten wisse der Integrationsminister, dass vor Ort intensive Gespräche zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums laufen.
Die Kommunalen Integrationszentren werden vom Integrationsministerium und vom Schulministerium gefördert. Das Integrationsministerium stellt Mittel für jeweils zwei sozialpädagogische Fachkräfte bzw. Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler, eine Verwaltungsfachkraft sowie eine halbe Stelle zur organisatorisch-technischen Unterstützung zur Verfügung. Dafür sind 9,83 Millionen Euro vorgesehen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung stellt allen kommunalen Integrationszentren jeweils zwei Stellen für Lehrkräfte zur Verfügung. Der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt sorgen für die Büroausstattung, Räumlichkeiten und die Finanzierung des laufenden Betriebs.

Für folgende Kreise und kreisfreie Städte war die Gründung eines Kommunalen Integrationszentrums bereits zum Jahresbeginn abschließend bewilligt worden: Kreise Soest, Gütersloh, Olpe, Heinsberg, Düren, Unna, Paderborn, Warendorf, Mettmann, Lippe, Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis sowie kreisfreie Städte Hagen, Mülheim an der Ruhr, Solingen und Wuppertal.

Jetzt haben eine grundsätzliche Genehmigung erhalten: Kreise Euskirchen, Höxter, Hochsauerlandkreis, Minden-Lübbecke, Recklinghausen, Rheinisch-Bergischer Kreis und die Städteregion Aachen sowie die Städte Bielefeld, Bochum, Bonn, Herne, Münster und Remscheid.

Quelle: www.nrw.de

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