Zu dem am Montag, 04.02.2013, veröffentlichten OECD-Bericht zu Arbeitsmigration erklärt die SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Christine Langenfeld:
„Der OECD-Bericht zur Arbeitsmigration bestätigt die seit langem vorgetragenen Forde-rungen des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Deutschland hat die Zuwanderungsregelungen für Hochqualifizierte stark liberali-siert, aber diese Regelungen müssen im Ausland noch bekannter gemacht werden. Dem Wandel der Gesetze muss nun auch ein Imagewandel folgen. Deutschland muss sein altes Image des Nicht-Einwanderungslandes loswerden und ein klares Willkommenssignal an hoch qualifizierte Zuwanderer senden. Die neuen Möglichkeiten, die mit der Blue Card und dem Mini-Punktesystem für arbeitsuchende Akademiker aus Drittstaaten eingeführt wurden, müssen offensiv beworben werden.
Der SVR empfiehlt, in den deutschen Botschaften Migrationsbeauftragte einzusetzen, die qualifizierte Interessenten über die neuen Chancen informieren. Auch die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland brauchen mehr Unterstützung bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Dies ist aber nicht nur eine staatliche Aufgabe, sondern auch die Unternehmensverbände und Handelskammern sind hier gefragt.
Sprachkenntnisse sind auch für Hochqualifizierte eine Hürde. Dies gilt auch für interna-tionale Studierende in Deutschland, die zum Teil englischsprachige Studiengänge belegen. 37,1 Prozent der internationalen Studierenden in Deutschland geben an, über keine oder nur über Grundkenntnisse in Deutsch zu verfügen. Dies geht aus einer Untersuchung des SVR-Forschungsbereichs zu internationalen Studierenden von 2012 hervor. Berufsbezogenen Sprachkursen kommt daher eine wachsende Bedeutung zu.
Deutschland braucht aber auch Fachkräfte ohne Hochschulabschluss. Der SVR empfiehlt daher, für Bereiche in denen Fachkräftemangel herrscht, auch Nicht-Akademikern eine Arbeitsaufnahme in Deutschland zu ermöglichen. Hierfür ist keine gesetzliche Regelung erforderlich, sondern die Bundesregierung kann dies auf dem Verordnungsweg regeln.
Quelle: www.svr-migration.de