Am 13. September 2015 sind die Wählerinnen und Wähler erneut aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. An diesem Tag findet in Köln die Wahl der neuen Oberbürgermeisterin beziehungsweise des neuen Oberbürgermeisters statt.
Sollte im ersten Wahlgang keine Kandidatin oder kein Kandidat eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreichen, findet am 27. September 2015 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.
Für beide Termine sucht die Wahlorganisation jeweils 6.500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.Diese elementare politische Mitbestimmung stellt aus organisatorischer Sicht eine große Herausforderung dar, die nur durch Ihre tatkräftige Mithilfe am Wahltag bewältigt werden kann. Gerade nach der öffentlichen Debatte um die Neuauszählung des Rodenkirchener Briefwahlstimmbezirkes ist die Wahlorganisation auf Ihr ehrenamtliches Engagement angewiesen. Unser Vertrauen in Sie ist ungebrochen und Ihre Leistung ist nicht hoch genug anzurechnen.
Um eingesetzt werden zu können, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Außerdem muss Ihr dauerhafter Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegen.
Sie erhalten von uns eine Ernennungsurkunde und einen Leitfaden, der die Abwicklung der Wahlen Schritt für Schritt erklärt. Sie brauchen daher keine Vorkenntnisse.
Quelle: stadt-koeln.de