VW-Affäre: Fragwürdiger Interessenkonflikt im Bundestag

Berlin. LobbyControl kritisiert die heute (19.10.2015) bekannt gewordene Doppelrolle des CDU-Bundestagsabgeordneten und Obmann im Rechts- und Verbraucherschutzausschuss Stephan Harbarth.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, ist Harbarth Vorstandsmitglied bei der Kanzlei SZA Schilling, Zutt &Anschütz, die von VW in der aktuellen Affäre mandatiert worden ist.

Harbarth bezieht von der Kanzlei jährliche Nebeneinkünfte der Stufe 10, was Beträgen von über 250.000 Euro entspricht. Zu dem Fall erklärt Christina Deckwirth von LobbyControl:

„Stephan Harbarths Doppelrolle ist höchst fragwürdig. Die Mitglieder des Rechts- und Verbraucherschutzausschusses im Bundestag müssen sich für die Verbraucherbelange im VW-Skandal einsetzen und die rechtliche Aufklärung begleiten. Das gilt insbesondere für Harbarth als Obmann der größten Bundestagsfraktion. In dieser Funktion gleichzeitig bei einer Kanzlei zu arbeiten, die einen großen Auftrag von VW in dieser Affäre hat, führt zu einem massiven Interessenkonflikte und ist daher problematisch. Selbst wenn Herr Harbarth nicht persönlich an dem VW-Mandat mitwirkt, muss er wegen seiner Vorstandstätigkeit bei der Kanzlei gerade bei einem großen und prestigeträchtigen Mandat wie VW als befangen gelten.

Wenn Herr Harbarth seine Rolle als Verbraucherschutzpolitiker in der VW-Affäre wahrnehmen möchte, sollte er dringend seine Nebentätigkeit bei der Kanzlei aufgeben. Ansonsten sollte er seine Funktion als Obmann ruhen lassen und sich bei allen parlamentarischen Vorgängen und Abstimmungen zur VW-Affäre heraushalten.

Der Fall Harbarth zeigt, dass es dringend klarerer Regeln zu Nebeneinkünften bedarf – gerade bei Anwälten und Beratern.

Die Befangenheitsregeln für Bundestagsabgeordnete müssen präzisiert werden und schärfer umgesetzt werden. Außerdem sollten Abgeordnete dazu verpflichtet werden, offenzulegen aus welcher Branche ihre Mandanten kommen. Grundsätzlicher sollten Abgeordnete keine Nebentätigkeit als bezahlte Lobbyisten annehmen dürfen – und auch bei Anwaltsmandaten, die massiv mit politischen Fragen zu tun haben wie im Fall VW, sollte es Grenzen geben.“

Unsere Positionen zum Thema Nebeneinkünfte: https://www.lobbycontrol.de/schwerpunkt/nebeneinkuenfte/

Quelle: www.lobbycontrol.de

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