In der Zeit von Januar bis August 2015 haben insgesamt 256.938 Personen in Deutschland Asyl beantragt. 231.302 waren Erst- und 25.636 Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung um 122,0 %.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bis Ende August 152.777 Entscheidungen (Vorjahr: 78.688) getroffen. Insgesamt 57.024 Personen (37,4%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings zuerkannt. Darunter waren 1.471 Personen (1,0%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden.
Weitere 921 Personen (0,6%) erhielten subsidiären Schutz. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis August 2015 bei 1.250 Personen (0,8%) Abschiebungsverbote festgestellt.Abgelehnt wurden die Anträge von 56.873 Personen (37,2%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 36.709 Personen (24,0%).
Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis August 2015 waren:
1. Syrien 55.587
2. Albanien 38.245
3. Kosovo 33.824
4. Serbien 20.864
5. Irak 13.629
6. Afghanistan 13.120
7. Mazedonien 10.244
8. Eritrea 6.039
9. Bosnien-Herzegowina 5.420
10. Pakistan 4.183
(Reihung entsprechend der Erst- und Folgeanträge).
Aktueller Monat
Im August 2015 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 36.422 Asylanträge gestellt. Dies bedeutet einen Anstieg von 105,8% gegenüber dem Vorjahresmonat August 2014. Insgesamt 13.903 Anträge wurden von Staatsangehörigen der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien gestellt; das sind 38,2% aller in Deutschland gestellten Asylanträge.
Entschieden hat das Bundesamt im August 2015 über die Anträge von 16.769 Personen. Dies bedeutet einen Anstieg von 92,6% gegenüber dem Vorjahresmonat August 2014 (8.706 Entscheidungen). 8.930 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (53,3% aller Asylentscheidungen).
Abgelehnt wurden die Anträge von 5.147 Personen (30,7%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 2.439 Personen (14,5%).
Quelle: www.bamf.de