Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass – wie bei den bisherigen Bundestagswahlen auch – bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. Dabei werden in gut 2900 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt.
Das Wahlgeheimnis der einzelnen Wählerinnen und Wähler ist auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2013 werden voraussichtlich im Dezember 2013 vorliegen.
Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Bundestags- und Europawahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen, altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wähler/-innen und Nichtwähler/-innen im Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern analysiert werden.
Auf diese Weise kann ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen werden kann. Die repräsentative Wahlstatistik wird nicht in allen Wahlbezirken durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 80000 Urnenwahlbezirken knapp 2500 und aus den rund 10000 Briefwahlbezirken knapp 350 Wahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen verwendet. Außerdem werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis Wahlberechtigte und Wähler/-innen nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.
Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt:
Urnenwahlbezirke müssen bei der Bundestagswahl 2013 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen, Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Bundestagswahl 2009 mindestens 400 Wählerinnen beziehungsweise Wähler aufgewiesen haben. Schließlich dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.
Quelle: www.destatis.de