Menschen mit Demenz erhalten zukünftig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Nach dem Beschluss des Bundestages stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung zu.
Damit wird die Situation hilfebedürftiger Demenzkranker deutlich verbessert. Zugleich werden Angehörige und Familien entlastet.
Demenzkranke profitieren sofort
Zum ersten Mal erhalten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht berücksichtig wurden, Leistungen der Pflegeversicherung. Angehörige und Pflegebedürftige haben in Zukunft mehr Wahlfreiheiten, um die Pflege an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, so Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Zudem werde die pflegerische Versorgung weiterentwickelt, so Bahr weiter.
Ambulant vor stationär
Solange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können – das wünschen sich die meisten älteren Menschen. Wird die Vergesslichkeit größer, ist eine vertraute Umgebung besonders wichtig für die eigene Orientierung.
Deshalb stärkt die Pflegereform der Bundesregierung den Grundsatz ambulant vor stationär. Dazu gehört, dass Pflegebedürftige zukünftig zwischen Leistungen und Zeiteinheiten frei wählen können. Mit dem Pflegedienst kann vereinbart werden, ob die Zeit für einen Spaziergang oder zur Körperpflege genutzt werden soll.
Pflegedienste sollen künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die Leistung Betreuung anbieten, die sich speziell an Demenzerkrankte richtet, sagte Bahr. Außerdem werden neue Wohnformen gefördert. Zum Beispiel können Wohngruppen bis zu 200 Euro für die Einstellung einer Pflegekraft erhalten.
Pflegende Angehörige werden unterstützt
In unserer immer älter werdenden Gesellschaft steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an: Heute sind es circa 2,4 Millionen Menschen, in wenigen Jahrzehnten werden es über 4 Millionen sein. Auch die Zahl der Demenzkranken – derzeit 1,4 Millionen – wird deutlich ansteigen.
Viele Jahre lang liegt die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige in der Familie. Die Bundesregierung unterstützt deshalb pflegende Angehörige. Sie können leichter als bisher die Pflege unterbrechen. Die Auszeit kann zum Beispiel für eine Reha-Maßnahme genutzt werden. Das soll besonders gefördert werden.
Finanzierung langfristig sichern
Die Bundesregierung sorgt zum ersten Mal dafür, dass der besondere Unterstützungsbedarf von Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung berücksichtigt wird. Bislang werden diese Hilfen durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend abgedeckt.
Das Gesetz sieht deshalb vor, dass ab 2013 der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,1 Prozent angehoben wird. Gleichzeitig soll der Einstieg in eine freiwillige private Vorsorge erfolgen. Mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro im Jahr soll der Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung auch für Menschen mit geringem Einkommen möglich werden.
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