Stuttgart – Der von Landesärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gerade gemeinsam vorgelegte „Zweite Versorgungsbericht“ erläutert Ursachen und Auswirkungen von Traumafolgestörungen und benennt strukturelle Probleme des deutschen Gesundheitswesens bei der ambulanten psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung traumatisierter Flüchtlinge.
Er widmet sich der besonderen Bedeutung der Psychosozialen Zentren (PSZ) für die Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen und Migranten in Baden-Württemberg.
„Qualitativ hochwertige Versorgungsangebote bei einer steigenden Anzahl traumatisierter Flüchtlinge können nur erbracht werden, sofern die Finanzierungsgrundlagen sicher und nachhaltig sind“, forderte Birgitt Lackus-Reitter, Vorstandsmitglied und Beauftragte für Menschenrechte der Landespsychotherapeutenkammer, anlässlich der Veröffentlichung des Berichts.
Die fünf Psychosozialen Zentren (PSZ) in Baden-Württemberg würden zwar seit 2012 vom Land finanziell gefördert. „Doch eine dauerhafte Finanzierung ist nach wie vor jedoch nicht sicher gestellt“, kritisierte sie. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer und Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer, hob hervor, dass sich die Psychosozialen Zentren seit vielen Jahren der Versorgung von Flüchtlingen und Migranten angenommen haben. „Das Versorgungsproblem ist innerhalb des Gesundheitswesens allein nicht lösbar, vor allem weil die Aufenthaltsunsicherheit der Flüchtlinge eine enge Verzahnung von psychotherapeutisch-psychosozialer und juristischer Expertise erfordert, die wir nur unzureichend erbringen können. Weiterlesen