Stadt Köln zieht Konsequenzen aus Übergriffen in der Neujahrsnacht

Auf Einladung von Oberbürgermeisterin Henriette Reker haben sich heute (05.01.2016) Vertreter der Stadt Köln und des Polizeipräsidiums Köln, an der Spitze Polizeipräsident Wolfgang Albers, und der Bundespolizei im Rathaus zu einer Arbeitskonferenz getroffen, um gemeinsame Maßnahmen gegen Übergriffe im öffentlichen Raum zu beschließen.

In der Neujahrsnacht war es rund um den Kölner Hauptbahnhof zu einer Reihe von Taschendiebstählen und sexuellen Übergriffen gekommen, bei denen insbesondere Frauen die Opfer waren. Derzeit sammelt die Kölner Polizei entsprechende sachdienliche Hinweise und Anzeigen aus der Bevölkerung. Es wurde eine spezielle Ermittlungsgruppe gegründet.

Jenseits der geplanten polizeilichen Maßnahmen verständigten sich die beteiligten Behörden auf verschiedene städtische Vorgehensweisen, die kurzfristig bereits umgesetzt werden sollen. Weiterlesen

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Perspektiven für Flüchtlinge im Handwerk

Viele Geflüchtete, die zu uns kommen, bringen berufliche Qualifikationen und Bildungsabschlüsse mit. Was können wir tun, damit sie ihren Platz in der Arbeitswelt finden? Ab wann dürfen Flüchtlinge arbeiten? Welche Regelungen sind zu beachten? Eine DGB-Broschüre für Beschäftigte und Mitglieder der Selbstverwaltung im Handwerk beantwortet die wichtigsten Fragen mit Blick auf die Handwerksbranchen.

Die Diskussion über die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt wird intensiv geführt, auch in den Gewerkschaften und Handwerkskammern. Für den DGB steht fest: Diese Menschen brauchen unsere Hilfe – und der Arbeitsmarkt wird von den Flüchtlingen profitieren. Viele verfügen über berufliche Erfahrungen, die dringend gebraucht werden. In Deutschland gibt es rund 600.000 freie Stellen, allein im Handwerk sind 20.000 Ausbildungsplätze unbesetzt. Weiterlesen

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Zahl der Erwerbstätigen stieg im Jahr 2015 auf 43 Millionen Personen

WIESBADEN – Im Jahresdurchschnitt 2015 waren rund 43,0 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Damit liegt die Zahl der Erwerbstätigen nach ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2015 um 324 000 Personen oder 0,8 % höher als im Vorjahr. Damit setzte sich der seit über 10 Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit fort, wenn auch die Zunahme im Jahr 2015 geringfügig niedriger ausfiel als im Jahr 2014 (+ 0,9 %). Insgesamt wird für die Zahl der Erwerbstätigen nunmehr der höchste Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte glichen negative demographische Effekte aus.

Nach vorläufigen Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung sank die Zahl der Erwerbslosen (nach international vergleichbarer Definition) im Jahresdurchschnitt 2015 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 140 000 Personen (– 6,7 %). Sie lag damit erstmals seit der Wiedervereinigung bei unter 2 Millionen Personen.

Die Zahl der aktiv am Arbeitsmarkt verfügbaren Erwerbspersonen, definiert als Summe von Erwerbstätigen und Erwerbslosen, erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 184 000 Personen (+ 0,4 %) auf 44,9 Millionen. Die Erwerbslosenquote, gemessen als Anteil der Erwerbslosen an der Zahl der Erwerbspersonen, sank bei Berechnung auf dieser Grundlage von 4,7 % auf 4,3 %. Damit liegt die Erwerbslosenquote in Deutschland bei knapp der Hälfte des EU-Durchschnittswertes. Deutschland war damit nach wie vor weniger von Erwerbslosigkeit betroffen als alle anderen EU-Mitgliedstaaten.

Von der anhaltend positiven Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt profitierten insbesondere die Arbeitnehmer. Die Zahl der Arbeitnehmer mit Wohnort in Deutschland wuchs im Jahresdurchschnitt 2015 um 421 000 Personen (+ 1,1 %) auf 38,7 Millionen. Dagegen sank die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger im selben Zeitraum um 97 000 Personen (– 2,2 %) auf 4,3 Millionen. Weiterlesen

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Am 7. Januar 2016 Kölnerinnen und Kölner haben freien Eintritt in die städtischen Museen

Die Museen der Stadt Köln laden am Donnerstag, 7. Januar 2016, wieder zum KölnTag ein. Wie an jedem ersten Donnerstag im Monat haben alle Kunstinteressierten mit Wohnsitz in Köln kostenlosen Eintritt in die ständigen Sammlungen. Als Nachweis für den Wohnsitz kann auch der KölnPass dienen, den unter anderem viele der in Köln lebenden Flüchtlinge besitzen. So bietet sich ein gemeinsamer Besuch von Flüchtlingen mit ihren ehrenamtlichen Paten oder anderen Begleitern an.

Am KölnTag schließen die Museen erst um 22 Uhr. Für den Besuch der Sonderausstellungen gilt allerdings der reguläre Eintrittspreis. Mit Führungen und Veranstaltungen für alle Altersgruppen möchten die Häuser besonders jene ansprechen, die bisher eher selten den Weg ins Museum finden.

Museum für Ostasiatische Kunst:

15.30 Uhr – Alles über Mädchen und Tiger. Leiko Ikemura (Führung)

17.00 Uhr – Und das Leere ist die eigentliche Fülle (Führung)

Für alle Kölnerinnen und Kölner gilt der ermäßigte Eintritt (5,50 Euro) in die Sonderausstellung Leiko Ikemura!

Römisch-Germanisches Museum:

16.30 Uhr – Ägyptische Götter im römischen Köln (Führung) Weiterlesen

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Das ändert sich 2016 im Gesundheitssystem

1. Das sogenannte Krankenhausstrukturgesetz führt laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu Mehreinnahmen für die Krankenhäuser in Höhe von rund 0,9 Milliarden Euro im Jahr 2016, rund 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2017, rund 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2018, rund 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2019 und rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2020. Das Gesetz sieht ein unter anderem ein Pflegestellen-Förderprogramm, Qualitätszu- und -abschläge und Notdienstpraxen an den Krankenhäusern vor, die sogenannten Portalpraxen.

2. Das zweite Pflegestärkungsgesetz setzt den neuen sogenannten Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die darin vorgesehenen fünf Pflegegrade sowie die neuen Leistungsbeträge.

3. Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung ist schon am 8. Dezember in Kraft getreten. Es fördert den flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung. Zugleich werden Information und Beratung verbessert, damit die Hilfsangebote besser bekannt werden.

4. Das sogenannte E-Health-Gesetz enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen sowie nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Sie sollen die Gesundheitsversorgung etwa durch einen Medikationsplan, Notfalldaten und telemedizinische Angebote verbessern.

5. Das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU soll in den nächsten Tagen noch abschließend in Bundestag und Bundesrat beraten werden. In Deutschland haben Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten künftig die Wahl zwischen der elektronischen Ausstellung eines europäischen Berufsausweises und dem herkömmlichen, papiergebundenen Anerkennungsverfahren. Dieser Ausweis ersetzt die Berufszulassung im europäischen Ausland zwar nicht, soll aber das Verfahren erleichtern. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die anderen EU-Länder außerdem künftig über Angehörige von Gesundheitsberufen unterrichten, denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist. Weiterlesen

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