Köln und Leverkusen über Landesdurchschnitt
Mehr als jeder 10. junge Mensch wohnt in Nordrhein-Westfalen in einem Haushalt, der auf Hartz IV angewiesen ist.
Laut Berechnungen des DGB und einer Studie des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe leben bei uns rund 223.000 Menschen zwischen 15 und 25 Jahren (=10,7 Prozent) in sogenannten SGB II-Bedarfsgemeinschaften. Diese Quote ist deutlich höher als im Bundesvergleich: In Deutschland insgesamt wohnen 8,6 Prozent der Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten.
„Skandalös ist, dass in Nordrhein-Westfalen und in dem Raum der DGB Region Köln- Bonn so viele junge Menschen von staatlicher Hilfe abhängig sind“, kommentiert Judith Gövert, Jugendbildungsreferentin des DGB Köln-Bonn. „In Köln leben sogar 11,6 % und in Leverkusen 12,3% der Menschen zwischen 15-25 Jahren in einem Haushalt, der auf Hartz IV angewiesen ist“, ergänzt Gövert.
„Der Grundsatz der NRW-Landesregierung „Wir lassen kein Kind zurück“ muss auch für Jugendliche und junge Erwachsene gelten. Die jungen Frauen und Männer sind die Zukunft unseres Landes, deshalb muss das Land NRW mehr Geld in präventive Ausbildungshilfe und Ausbildungsförderung investieren. Und nach wie vor gilt: Wir brauchen deutlich mehr Ausbildungsplätze. Hier sind die Unternehmen; kommunalen Einrichtungen und die Politik vor Ort gefragt. Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Ausbildungsgarantie festgeschrieben, die endlich umgesetzt werden muss. Das würde auch dem Landeshaushalt zugute kommen. Wenn jeder Jugendliche, der einen Ausbildungsplatz sucht, auch einen bekäme, könnte die öffentliche Hand rund eine Milliarde Euro sparen.“
Ein weiteres Problem sei der wachsende prekäre Beschäftigungssektor, so Gövert weiter. „Besonders junge Menschen sind von Befristungen, Leiharbeit und Lohndumping betroffen. Deshalb wollen wir ein generelles Verbot von sachgrundlosen Befristungen. In der Leiharbeit muss endlich das Prinzip Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gesetzlich festgelegt werden. Zudem brauchen wir dringend den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde.“
Quelle: www.koeln-bonn.dgb.de