Düsseldorf. Ende 2015 erhielten in Nordrhein-Westfalen 267 624 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 5 538 bzw. 2,1% mehr als ein Jahr zuvor.
44,9% (120 200) der Empfänger/-innen waren mindestens 18 Jahre alt und hatten die Altersgrenze noch nicht erreicht; sie erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund einer dauerhaften, vollen Erwerbsminderung.
55,1% (147 424) der Leistungsempfänger hatten die Altersgrenze erreicht und erhielten somit Grundsicherung im Alter. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben; im Dezember 2015 lag diese Altersgrenze bei 65 Jahren und 4 Monaten. Das Durchschnittsalter der Hilfeempfänger bei voller Erwerbsminderung lag bei 46,2 Jahren; Empfänger von Hilfe im Alter waren im Schnitt 74,4 Jahre alt.
54,7% (146 491) aller Leistungsbezieher waren Frauen; bei den über 65-Jährigen lag dieser Anteil bei 62,5% (92 139 Frauen). 50 637 Hilfeempfänger (18,9%) in Nordrhein-Westfalen hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft. Mit 47 426 Personen war etwa jeder fünfte Empfänger in einer stationären Einrichtung untergebracht (zum Beispiel in einem Pflege- oder Altenheim); 220 198 Personen (82,3%) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.
Wie die Statistiker weiter mitteilen, hat sich der durchschnittliche Nettobedarf pro Person im Jahr 2015 um 2,6% auf 466 Euro (2014: 454 Euro) erhöht. Der Nettobedarf ergibt sich aus der Summe aller regelmäßig anerkannten Bedarfe abzüglich des angerechneten Einkommens.
Quelle: www.it.nrw.de