Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Das Rentenpaket ermöglicht nach 45 Jahren Beschäftigung den Einstieg in die Rente mit 63, schließt eine Gerechtigkeitslücke bei der Mütterrente, erhöht die Renten bei Erwerbsminderung und lässt das Reha-Budget mit der demographischen Entwicklung atmen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
Das Rentenpaket ist gepackt mit ganz konkreten Verbesserungen, die direkt bei den Menschen ankommen, die sich reingehängt und angestrengt haben. Dieser Einsatz muss auch in der Rente mehr wert sein als bisher. Das ist nicht geschenkt, sondern verdient. Die Rente wird dadurch gerechter. Sie bleibt aber zugleich bezahlbar und fair im Ausgleich zwischen den Generationen. Wir bringen das Paket schnell auf den Weg, denn die Menschen erwarten zurecht, dass wir Wort halten und die gemeinsam erkannten Gerechtigkeitslücken zügig beseitigen. Dieses erste große Vorhaben der neuen Regierung zeigt auch, wie wir die Weichen insgesamt stellen wollen in den kommenden vier Jahren: Anerkennung für gebrachte Leistung, gerechter Lohn für gute Arbeit. Wir sorgen dafür, dass es gerechter zugeht in Deutschland.
Die deutsche Rentenversicherung ist stabil und verlässlich. Sie ist die zentrale Säule der Alterssicherung. Damit das so bleibt, muss das Rentensystem immer wieder daraufhin überprüft werden, ob Veränderungen am Arbeitsmarkt, in der Gesellschaft und der Bevölkerungsentwicklung Anpassungen erfordern. Bei allen Veränderungen führt an zwei Grundprinzipien nichts vorbei: a) Rente ist Lohn für Lebensleistung; b) Die Rente muss bezahlbar, aber auch auskömmlich sein. Die große Mehrheit der Bevölkerung sieht gemeinsam mit der neuen Regierung hier akuten Verbesserungsbedarf.
Das Rentenpaket im Überblick:
Rente mit 63
Die abschlagsfreie Rente mit 63 belohnt die, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nur kurzzeitige Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld (und weiterer Entgeltersatzleistungen z.B. bei Weiterbildung, Kurzarbeit oder im Insolvenzfall) werden berücksichtigt, um besondere Härten zu vermeiden. Die Lebensleistung soll durch eine kurze Phase der Arbeitslosigkeit nicht abgesprochen werden. Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit (frühere Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II) werden deshalb bewusst nicht berücksichtigt.
Mütterrente
Mit der Mütterrente bekommen Frauen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, einen zusätzlichen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Mit den hierdurch höheren Renten werden die Erziehungsleistungen dieser Frauen besser honoriert: Sie hatten nicht die gleichen Betreuungsmöglichkeiten und damit Chancen auf Berufstätigkeit wie jüngere Frauen sie seitdem haben – was zu Nachteilen in der Alterssicherung führte. Die Kinder dieser Frauen sind aber genauso wie die nach 1992 geborenen das Fundament, auf dem die Rentenversicherung und der Generationenvertrag stehen. Dieser Einsatz für die Stabilität der Alterssicherung wird in Zukunft in der Rente besser als bisher anerkannt – allerdings mit dem nötigen Augenmaß, denn die finanziellen Belastungen dürfen Beitrags- und Steuerzahler nicht überfordern. Eine völlige Gleichstellung der Erziehungsleistungen vor und nach 1992 geborener Kinder ist daher nicht möglich.
Höhere Erwerbsminderungsrenten
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Erwerbsgeminderte werden dabei im Moment so gestellt, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen bis zum 60. Lebensjahr weitergearbeitet hätten. Für alle, die ab 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente gehen, werden hier zwei Jahre zusätzlich berücksichtigt. Zum anderen wird künftig verhindert, dass sich die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Einkommenseinbußen zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, Wechsel in Teilzeit oder Krankheit wirken sich dann nicht negativ auf die Rente aus.
Atmendes Reha-Budget
Die Rentenversicherung finanziert ein umfangreiches Spektrum an Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Das Budget der Rentenversicherung für diese Leistungen wird nun an den demografischen Wandel angepasst. Für die Zeit, in der nun die geburtenstarken Jahrgänge („Babyboomer„) das rehabilitationsintensive Alter ab 45 Jahren erreichen, stehen der Rentenversicherung damit automatisch ausreichende Mittel zur Verfügung.
Stand: 29.01.2014