Punktlandung bei der Förderung der sozialen Arbeit an Schulen: Die Landesmittel für die Beschäftigung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern als Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater sind von den Kreisen und kreisfreien Städten für 2016 und 2017 zu mehr als 99% abgerufen und vom Land bewilligt worden.
„Das ist ein Super-Ergebnis. Es zeigt, dass Land und Kommunen darin einig sind, dass Bildungsarmut und soziale Ausgrenzung vermieden werden müssen, damit auch Kinder und Jugendliche aus finanziell benachteiligten Familien eine Chance auf Teilhabe bekommen. Die Landesregierung will kein Kind zurücklassen“, sagte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer.
Die hohe Ausschöpfungsquote sei insbesondere deshalb bemerkenswert – so der Minister weiter – weil die Kommunen die jährlich zur Verfügung stehenden Landesmittel von jeweils 47,7 Millionen Euro mit eigenen Mitteln aufstocken, so dass 2016 und 2017 jeweils insgesamt rund 67 Millionen Euro für die soziale Arbeit an Schulen zur Verfügung stehen.
Die Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater sollen insbesondere dafür sorgen, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes des Bundes bei den Kindern und Jugendlichen ankommen, die hierauf dringend angewiesen sind. Dazu gehören beispielsweise Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung, für Nachhilfeunterricht oder Klassenfahrten.
Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor der Ansicht, dass hier der Bund bei der Finanzierung in der Pflicht ist. Da dieser sich aber aus der Förderung zurückgezogen hat, ist NRW befristet eingesprungen, um die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes zu ermöglichen.
Der Begriff „Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -berater“ sei bewusst gewählt worden, um ihre Tätigkeit von der klassischen Schulsozialarbeit abzugrenzen, so der Minister: „Sie erfüllen Aufgaben der Existenzsicherung und Förderung von Bildung und Teilhabe, für die grundsätzlich der Bund zuständig ist.“
Die Landesmittel in Höhe von 47,7 Millionen Euro für die Jahre 2016 und 2017 werden nach dem Bedarf vor Ort auf die Kommunen aufgeteilt. Als Maßstab hat der Gesetzgeber den tatsächlichen Einsatz der Bildungs- und Teilhabemittel des Bundes im Jahr 2013 festgelegt, weil in diesem Jahr die Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaktes etabliert war. Bei der Festsetzung des kommunalen Eigenanteils wird die jeweilige Haushaltssituation in den Kommunen berücksichtigt.
Quelle: www.mais.nrw.de