Düsseldorf. Die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 hat sich auch in Nordrhein-Westfalen auf die Entwicklung der Verdienste voll- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer/-innen ausgewirkt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung mitteilt, konnten sich in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 insbesondere ungelernte Arbeitnehmer über Lohnzuwächse freuen: Mit Steigerungsraten von 3,0 bzw. 4,7 und 4,0% gegenüber den entsprechenden Vorjahresquartalen waren die Zuwächse ihrer Bruttostundenlöhne höher als in den letzten sieben Jahren zuvor.
Quelle: www.it.nrw.de