WIESBADEN – Die Zahl der Empfänger und Empfängerinnen von „Meister-BAföG“ stieg im Jahr 2012 um 1,1 % gegenüber dem Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten in Deutschland im vergangenen Jahr etwa 168 000 Personen „Meister-BAföG“-Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Damit stiegen im fünften Jahr in Folge die Empfängerzahlen.
Etwa ein Drittel der Geförderten waren Frauen. Ihre Zahl nahm gegenüber 2011 um knapp 3 % auf 54 000 zu. Die Zahl der Männer mit „Meister-BAföG“ stieg im gleichen Zeitraum lediglich um 0,3 % auf 114 000.
Knapp 69 000 (41 %) der Geförderten nahmen an einer Vollzeitfortbildung teil, 99 000 (59 %) bildeten sich in Teilzeit fort. Gegenüber 2011 stieg die Zahl der geförderten Personen in Vollzeit um knapp 3 %, während die Zahl der Geförderten in Teilzeit nahezu gleich blieb.
Mit dem „Meister-BAföG“ werden Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. An Förderleistungen standen im Jahr 2012 insgesamt 546 Millionen Euro zur Verfügung. Das waren 1,3 % mehr als im Vorjahr.Von den Förderleistungen des Jahres 2012 entfielen rund 370 Millionen Euro auf Darlehen und 176 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten erhielten Zuschüsse zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (77 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (91 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (7 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (0,9 Millionen Euro). Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (176 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (184 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (7 Millionen Euro), für die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase (knapp 2 Millionen Euro) und für die Anfertigung des „Meisterstücks“ (knapp 1 Million Euro) bewilligt.
Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen, können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Jahr 2012 Darlehen in Höhe von rund 290 Millionen Euro an die Geförderten.
Geförderte Personen erhalten auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildungsmaßnahme 25 % von ihrem Restdarlehen zum Maßnahmebeitrag erlassen. Im Jahr 2012 erhielten rund 20 000 Personen einen Darlehenserlass im Wert von insgesamt knapp 15 Millionen Euro.
www.destatis.de Pressemitteilung Nr. 227 vom 09.07.2013