Jeder zehnte Hauptverdiener von Armut bedroht, im Gastgewerbe sogar jeder dritte

Von Arbeitsarmut sind auch Beschäftigte in so genannten Normalarbeitsverhältnissen betroffen – je nach Branche sogar ein erheblicher Anteil. Das ergibt eine aktuelle Analyse von Dr. Eric Seils, Sozialforscher am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Die von manchen Ökonomen aufgestellte These, niedrige Löhne seien kein Problem, weil sie überwiegend auf „Zuverdiener“ entfallen, die ohnehin nur einen kleineren Beitrag zum Haushaltseinkommen leisteten, trifft nicht zu, zeigt Seils. Auf der Basis des Mikrozensus ergebe sich vielmehr, dass 2012 fast jeder zehnte Hauptverdiener (9,5 %) von Armut bedroht war. Das heißt, diesen Beschäftigten und ihren Familien stehen weniger als 60 % des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens zur Verfügung – die gängige wissenschaftliche Schwelle der „Armutsgefährdung“. In der Energieversorgung, bei Banken und Versicherungen, in der öffentlichen Verwaltung, der chemischen Industrie oder im Fahrzeug- und Maschinenbau sind weniger als 3 % armutsgefährdet.

Am Bau sind es hingegen gut 8 und im Handel schon 12,5 %. Stark überdurchschnittlich betroffen sind Beschäftigte im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung sowie Beschäftige in Heimen und im Sozialwesen, wo jeder fünfte Hauptverdiener unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.

Am höchsten ist die Quote im Gastgewerbe: 35,8 % der Hauptverdiener, die in Gastronomie, Catering oder Hotelbereich arbeiten, sind von Armut bedroht.

Um deutlich zu machen, wie auch vollzeitbeschäftigte Familienernährer/-innen trotz branchenüblicher Löhne von mehr als 8,50 Euro unter die Armutsschwelle geraten können, hat der Wissenschaftler mit detaillierten regionalen Daten aus der Statistik Fallbeispiele errechnet. Die Fallbeispiele zeigen, dass vollzeitbeschäftigte Alleinverdiener mit Kindern auch dann unter der Armutsschwelle bleiben, wenn sie ihren Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen wahrnehmen.

„Angesichts dieser Situation ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Man sollte ihn aber in dem Bewusstsein gehen, dass er allein nicht das Problem der Arbeitsarmut lösen wird“, sagt WSI-Experte Dr. Eric Seils. Notwendig seien darüber hinaus Reallohnsteigerungen im unteren Lohnsegment, die die Lohnungleichheit in der unteren Hälfte der Verteilung mindern. Dazu kann nach Analyse des WSI eine Stärkung des Systems der Flächentarifverträge einen weiteren wichtigen Beitrag liefern.

Quelle: www.boeckler.de

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