IAQ-Studie: Hohes Hartz IV-Risiko für Bauarbeiter vor Rentenbeginn
Um das Abrutschen in Altersarmut zu verhindern, hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ein neues Konzept vorgestellt. Es sieht flexible Übergänge aus dem Berufsleben in die Rente vor (Altersflexi-Geld). Ziel ist es, dass Beschäftigte auch bei starker körperlicher Belastung möglichst lange in ihrem Beruf arbeiten können.
Ausgedehnte Zeiten der Arbeitslosigkeit vor der Rente können so verhindert werden. Damit sinkt das Risiko der Arbeitnehmer, am Ende ihres Arbeitslebens in eine soziale Notlage zu geraten. Diese Gefahr ist vor allem für Bauarbeiter besonders hoch, wie eine aktuelle, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen belegt. Baubeschäftigte tragen danach ein sehr hohes Risiko, vor Erreichen der Altersrente in Hartz IV zu fallen
„Gerade in den Bauberufen gibt es relativ viele ALG II-Bezieher vor Rentenbeginn. Viele Beschäftigte am Bau müssen ihre Tätigkeit vorzeitig aufgeben. Lange Phasen der Beschäftigungslosigkeit sind die Folge“, sagte Martin Brussig, Leiter der Forschungsabteilung Arbeitsmarkt-Integration-Mobilität am IAQ.
Die IG BAU hat deshalb eine Branchenlösung erarbeitet. Sie orientiert sich an dem Saison-Kurzarbeitergeld am Bau. Über die Branche hinaus bekannt geworden ist das Saison-KUG als Blaupause für das jobsichernde Konjunktur-Kurzarbeitergeld während der Finanzkrise.
„Wenn Bauarbeiter sich kaputt gearbeitet haben und nicht mehr können, müssen sie gehen. Durchschnittszahlen, wonach mehr ältere Beschäftigte arbeiten, nützen ihnen nichts. Für Baubeschäftigte bedeutet das vorzeitige Aus im Job Armut für den Rest ihres Lebens“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. „Wie die IAQ-Studie zeigt, droht dieses Problem nicht erst durch die Rente mit 67, sondern es besteht schon heute.“
Drei Schritte zur IG – BAU-Altersflexi-Regelung
Erstens beträgt das Altersflexi-Geld, eine neue Form des Kurzarbeitergeldes, 60 Prozent des Bemessungsentgeltes für nicht geleistete Arbeitsstunden. Wenn der Dachdecker also zehn Stunden arbeitet, dann bekommt er für die restlichen 29 Stunden Altersflexi-Geld. Kurzarbeit ist bis zu hundert Prozent der tariflichen Arbeitszeit möglich. Es gelten die Zumutbarkeitskriterien analog dem Arbeitslosengeld I, falls die Arbeitsagentur einen geeigneten freien Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb nachweist.
Zweitens Element sind Transferberater, die Arbeitnehmer und Betrieb beraten und unterstützen bei der Suche nach einer neuen Tätigkeit. Sie sind „Lotsen“ durch ein Förder- und Unterstützungsangebot, das gerade für Kleinbetriebe und Arbeitnehmer wenig transparent ist.
Drittes Element ist das Altersflexi-Zugangsverfahren. Es beugt der Gefahr vor, dass das Altersflexi-Geld als Frühverrentungsprogramm missbraucht wird.
- Ein medizinisches Gutachten muss nachvollziehbar belegen, dass der Arbeitnehmer seine aktuelle Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Vollzeit ausüben kann.
- Es muss ein Verfahren analog zum heutigen „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ durchgeführt worden sein. Dabei wird geprüft: Kann der Arbeitnehmer mit besonderen Hilfen oder Unterstützungsleistungen auf seinem Arbeitsplatz bleiben? Oder kann er eine andere Tätigkeit mit ähnlichen Qualifikationsanforderungen ausüben?
- Und schließlich müssen die Gründe für eine wirksame (Änderungs-) Kündigung vorliegen, und zwar gesundheitliche Gründe oder weil es ein Kleinbetrieb ist, in dem der Kündigungsschutz nicht greift.
Als Faustregel gilt: Altersflexi gibt es dann, wenn Alternativen im Betrieb geprüft wurden und wenn eine wirksame Kündigung droht.
Quelle: www.igbau.de