Steuergelder in erheblichem Umfang sind erforderlich, um den Flüchtlingen Unterkunft und Verpflegung sowie eine Perspektive zur Integration bieten zu können. Das verschärft den Druck auf die öffentlichen Kassen. Eine schnelle Integration möglichst vieler Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt ist daher von zentraler Bedeutung.
Rund 1,1 Millionen Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr in Deutschland registriert, die meisten aus Syrien, Afghanistan und dem Irak.
Zwar lag die Anzahl der Asylanträge mit 480.000 deutlich darunter, doch für die Differenz gibt es Erklärungsansätze: Einerseits unterschätzt der reine Blick auf die Asylanträge die tatsächliche Anzahl der Schutzsuchenden aufgrund des Bearbeitungsstaus in den Behörden; andererseits ist davon auszugehen, dass es zu Doppelregistrierungen kommt und bereits Registrierte schnell in andere Länder weiterreisen.
Vorläufig gibt es kaum Hinweise darauf, dass sich die Zahl der Zuwanderer deutlich reduzieren wird. Angaben der Bundespolizei zufolge sind in der ersten Januarhälfte ungefähr 37.000 Asylsuchende nach Deutschland eingereist (Tagesspiegel, 2016).
Für eine Beurteilung der Auswirkungen der Flüchtlingsmigration auf Arbeitsmarkt und Staatsfinanzen ist entscheidend, wie viele Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Doppelzählungen und Weiterreisende sind folglich nicht zu betrachten. Ebenso ist zu bedenken, dass nicht alle Asylanträge positiv beschieden werden, so dass es zu Abschiebungen kommen wird. Andererseits werden nicht notwendigerweise alle einreisenden Flüchtlinge auch sofort registriert. Zudem geht ein durch die Flüchtlinge ausgelöster Familiennachzug nicht in die Statistiken ein, ist ökonomisch jedoch der Flüchtlingsmigration zuzurechnen.
Vor dem Hintergrund dieser gegenläufigen und schwer zu beziffernden Effekte wird daher die Prämisse gesetzt, dass 2015 rund 1,1 Millionen, 2016 rund 800.000 und 2017 rund 500.000 Menschen im Zuge der Flüchtlingsmigration nach Deutschland kamen oder kommen werden. Aufgrund des statistischen Überhangs des jeweiligen Vorjahres beläuft sich die daraus folgende kumulierte, durchschnittliche Anzahl an Flüchtlingen einschließlich Familiennachzüglern im Jahr 2016 auf rund 1,5 Millionen und 2017 auf knapp 2,2 Millionen.
Es werden ferner folgende Annahmen getroffen:
-80% der Flüchtlinge werden anerkannt, die übrigen erhalten entweder keinen Aufenthaltstitel oder reisen in andere Länder weiter.
-Rund 70% der Zuwanderer sind im erwerbsfähigen Alter, von diesen stehen 75% dem Arbeitsmarkt zur Verfügung – mit einer Verzögerung von sechs Monaten aufgrund der Bearbeitungsdauer des Asylantrags.
-25% der Erwerbspersonen finden 2016 einen Arbeitsplatz, 2017 sind es 30%. Weitere 5% (2016) und 10% (2017) finden mit einer Verzögerung von 12 Monaten nach Erhalt des Aufenthaltstitels eine Beschäftigung.
-Die übrigen bleiben zunächst erwerbslos.
Im Jahr 2016 werden folglich im Durchschnitt knapp 400.000 Personen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, von denen im Jahresdurchschnitt ungefähr jeder Vierte einen Job finden wird. Im Jahr 2017 werden im Durchschnitt weitere 175.000 Flüchtlinge als Erwerbstätige hinzukommen. Da die Mehrheit der Flüchtlinge damit zunächst arbeitslos sein wird und entsprechend Hartz-IV in Form von Geld- und Sachleistungen beziehen wird, zieht dies erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen nach sich.
Sowohl für Asylbewerberleistungen als auch für Hartz-IV-Leistungen ist mit monatlichen Kosten in Höhe von 1.000 Euro für Unterbringung und Versorgung je Flüchtling zu rechnen (Demary et al., 2015, 26 f.).
Basierend auf diesen Annahmen summieren sich die staatlichen Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung der Flüchtlinge auf rund 17 Milliarden Euro im Jahr 2016 und circa 23 Milliarden Euro im Jahr 2017. Sofern 2016 beispielsweise 100.000 Flüchtlinge weniger nach Deutschland kämen als unterstellt, fielen die Ausgaben im Jahr 2016 um rund 600 Millionen Euro und im Jahr 2017 aufgrund des geringeren Überhangs um 1 Milliarde Euro geringer aus. Ausgaben für Flüchtlinge, die vor 2015 nach Deutschland kamen, gehen in diese Berechnung nicht ein.
Hinzu kommen Kosten für Sprach- und Integrationskurse sowie für Schul- und Ausbildung, die sowohl für 2016 als auch für 2017 auf pauschal 5 Milliarden Euro geschätzt werden, so dass sich in der Summe Kosten der Flüchtlingshilfe von 22 Milliarden Euro im Jahr 2016 und 28 Milliarden Euro im Jahr 2017 ergeben. Diese Beträge sind von Bund, Ländern und Kommunen gemeinschaftlich zu stemmen.
Zwar weist der Bund einen Überschuss für 2015 in Höhe von mehr als 12 Milliarden Euro auf, der als Rücklage in diesem Jahr verwendet werden soll (BMF, 2016). Allerdings handelt es sich dabei um einen Einmaleffekt, der im Jahr 2017 nicht mehr zum Tragen kommen wird. Auf Ebene der Bundesländer weist die Hälfte einen Überschuss für 2015 aus, während die andere Hälfte neue Schulden aufnehmen musste.
Trotz der hohen Unsicherheit über die Anzahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge lässt sich bereits erahnen, dass das Polster in den öffentlichen Kassen Stück für Stück aufgezehrt werden wird. Um eine Neuverschuldung in den meisten Ländern und auch im Bund insbesondere im Jahr 2017 zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, ist eine kritische Überprüfung der Ausgabenseite erforderlich.
Quelle: www.iwkoeln.de