Die CDU schlägt vor, Flüchtlinge teilweise vom Mindestlohn auszunehmen, um ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ob eine solche Regelung die Integration fördern würde, lässt sich derzeit nicht solide abschätzen. Vorrang sollte daher eine Politik haben, die Flüchtlinge in Ausbildung bringt.
Der Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde hat eine doppelte Wirkung auf Flüchtlinge: Einerseits erhöht er den Anreiz, auf eine Ausbildung zu verzichten, weil die Ausbildungsvergütungen niedriger sind und Familienangehörige in der Heimat auf Geld hoffen. Andererseits haben aber viele Flüchtlinge keine Chance, zu diesem Preis Arbeit zu finden. Sie werden so gezwungen, sich ausbilden zu lassen. Das muss aber politisch flankiert werden. Die CDU schlägt zu Recht vor, Asylbewerber, die eine Lehre machen, besser zu schützen. Sie brauchen eine Bleibeperspektive.
Denn der deutsche Arbeitsmarkt braucht vor allem Fachkräfte. Da mehr als die Hälfte der Flüchtlinge jünger als 25 Jahre ist, sollten alle Integrationsanstrengungen darauf gerichtet sein, Flüchtlinge in eine Berufsausbildung zu bringen. Davor müssen Flüchtlinge Sprachkurse absolvieren, die mit „Schnupperkursen“ in Unternehmen und Betriebspraktika kombiniert werden können. Hier ist die Frage, ob die dreimonatige Freistellungsfrist vom Mindestlohn bei Betriebspraktika den Integrationsanforderungen gerecht wird. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Politik handeln und die Frist verlängern. Die Ausnahme vom Mindestlohn sollte dann aber generell und nicht nur für Flüchtlinge gelten, um keine Ressentiments zu schüren.
Eine Arbeitsmarktintegration ist zweifellos der Schlüssel zur erfolgreichen gesellschaftlichen Integration. Dafür muss die Politik aber erst einmal die strittige Vorrangprüfung von Inländern und EU-Bürgen abschaffen und die unnötigen Hürden für Zeitarbeit streichen. Die CDU fordert zu Recht, dass Flüchtlinge schon nach drei Monaten eine Stelle in der Zeitarbeit annehmen dürfen. Über Änderungen beim Mindestlohn sollte dann diskutiert werden, wenn genügend Fakten auf dem Tisch liegen. Kommt es zu einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit bei Geringqualifizierten, gehört der gesetzliche Mindestlohn als Ganzes auf den Prüfstand – und mit ihm die tariflichen Branchenmindestlöhne, die zu einer viel wichtigeren Integrationsbarriere als die gesetzliche Lohnuntergrenze werden könnten.
Quelle: www.iwkoeln.de